Sehr geehrte Frau Eichwede:Frage :Würden Bundestagsabgeordnete für einmal ausgeführte Leistungen ,auch doppelt die Rechnungen bezahlen?
Wie es zum Beispiel ,hauptsächlich in Ostdeutschland ,"Bundesland Thüringen ",ergeht.Das Mieter/innen für einmal ausgeführte Leistungen ,doppelt in den B/NK Abrechnungen zahlen müssen.(hauswartkosten)Dieses führt bei sehr vielen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen zu sehr hohe Nachzahlungen und Wohnungsverluste .Dazu kommt das grüne gescheiterte Heizunggesetz/Stromfresser,weiter steigende CO2/Klimasteuern,Inflationen/Sanktionen,u.s.w..Ich bin sparsam und spare Kosten wo ich nur kann und muss trotzdem laufend in B/NK Abrechnungen nach zahlen.(durch doppelt abgerechnete hauswartkosten ,die einmal ausgeführt werden.Dadurch kommt man auf keinen grünen Zweig.Frage:Wo soll ich noch Kosten einsparen um den Hauswart Abzocker ihr schönes leben zu finanzieren?.Ist das Wohngeld eine Umschichtung von Arme zu reiche profitbetriebene ,gewinnabschopfende Hauswarte?Denn von Wohngeld haben in Prinzip Mieter/innen nichts ,weil es ihnen wieder weg genommen wird ,(doppelte Abrechnungen.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Selbstverständlich müssen einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden. Wenn der Hauswart beispielsweise die Wasserversorgung betreut, dann dürfen für diese Kostenart keine gesonderten Kosten angesetzt werden, da sie mit der Vergütung für den Hauswart bereits abgegolten sind. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Als Abgeordnete und Richterin darf ich Sie in einem konkreten Fall aber nicht rechtlich beraten. Wenn Sie einen im Konkreten rechtlichen Rat brauchen, empfehle ich diesen bei einem Anwalt zu suchen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede