Sehr geehrte Frau Eichwede, werden Sie sich Fall Ihrer Wahl für automatisch steigende Diäten entscheiden, während Millionen im Nichttarifgebiet jahrelang für etwas mehr Geld betteln müssen?
MfG
Uwe Krüger
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Ich unterstütze es, dass die Diäten der Abgeorndeten in der Corona-Zeit nicht erhöht wurden. Über die Erhöhung oder Veringerung der Diäten wird jährlich abgestimmt. Gemessen wird dies an der Inflation, es handelt sich nicht um einen Atomatismus. Einen solchen hielte ich auch für falsch. Erhöhungen besonders in diesen Kriesenzeiten halte ich ebenso für falsch.
Die vielen von ihnen angesprochenen nichttarifgebundenen Beschäftigungsverhältnisse sind ein sehr großes Probelem. Hier muss unbedingt gehandelt werden!
Unsere Antwort auf den Wandel der Arbeitswelt muss ein „Recht auf gute Arbeit mit fairen Löhnen sein“.
Wir als SPD werden die Möglichkeit vereinfachen, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, damit sie für alle Beschäftigten und Arbeitgeber*innen in einer Branche gelten. Tarifverträge müssen auch weiter gelten, wenn Betriebe aufgespalten und
ausgelagert werden. Wir wollen, dass möglichst viele Unternehmen sich an den Tarifverträgen beteiligen. Die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung ist unanständig. Wir werden diese Praxis zurückzudrängen. Ein öffentlicher Auftrag darf nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Dazu schaffen wir ein Bundestariftreuegesetz. Eine bessere Tarifbindung ist darüber hinaus für uns eine besonders wichtige Voraussetzung, die Lohnangleichung zwischen Ost und West durchzusetzen.
Wer den ganzen Tag arbeitet, muss von seiner Arbeit ohne zusätzliche Unterstützung leben können. Auch das ist eine Frage des Respekts. Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn zunächst auf mindestens zwölf Euro erhöhen und die Spielräume der Mindestlohnkommission für künftige Erhöhungen ausweiten. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne einen Sachgrund werden wir abschaffen und die vom Gesetz akzeptierten Gründe für eine Befristung kritisch überprüfen. Leiharbeiter*innen wer-
den ab dem ersten Tag den gleichen Lohn erhalten wie Festangestellte.
Beste Grüße
Sonja Eichwede