Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Kenny E. •

Ich finde das Heizungsgesetz ist sinnlos ich bitte Erklärung!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E., 

vielen Dank für Ihr Frage zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Nach der Bundestagswahl 2021 hatten wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab dem 01. Januar 2025 jede neue Heizung auf der Basis von mind. 65 Prozent EE betrieben werden sollte. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und unter dem Eindruck massiv steigender Gas-Preise haben wir beschlossen, die 65-Prozent-EE-Regelung auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen, da Russland aufhörte Gas zu liefern. Dies tun sie bis heute nicht. Energie aus fossilen Trägern wird immer teurer werden. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Dafür sollte das GEG verändert werden. Die Regierung legte hierzu einen Entwurf vor, den wir im Parlament jedoch aufgrund großer Schwierigkeiten, viel Zweifel innerhalb des Bundestages ebenso wie Kritik in der Öffentlichkeit stark veränderten, damit das Gesetz praktisch, sozial gerecht und geeignet für unser Land ist. Daher sind aus sozialdemokratischer Perspektive einige Klarstellungen nötig.

Richtig ist, dass ab 2024 möglichst jede neu einzubauende Heizung zu 65 Prozent mit EE betrieben werden soll. Das Gesetz sieht kein Verbot bestehender Gas- und Ölheizungen vor. Bereits das geltende GEG enthält eine Austauschpflicht von Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren. Dies ist technisch sinnvoll, denn in der Regel wird eine bestehende Gas- oder Ölheizung bereits nach 20 Jahren aufgrund von Effizienzverlusten und erhöhter Ausfallswahrscheinlichkeit ersetzt. 

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es vor allem wichtig, den Menschen die Wärmewende zu ermöglichen. Dafür müssen Förderungen die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.

Zugleich sind wir der Überzeugung, dass für das schnelle Gelingen einer klimaneutralen Wärmeversorgung grundsätzlich auf keine Form der Erneuerbaren Wärmeerzeugung verzichtet werden kann. Die Ausgangssituationen sind je nach Bauweise, Bevölkerungsdichte und Region zu unterschiedlich, um diesen mit wenigen vorgeschriebenen technologischen Lösungen gerecht werden zu können.

Die Regelungen im GEG stehen im Einklang mit dem Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. Beide Regelungen können nicht isoliert voneinander betrachtet und beschlossen werden. 

Die fossile Energiepreiskrise hat gezeigt, dass wir für sichere und bezahlbare Energie schnellstmöglich auf Erneuerbare Energien umsteigen müssen. Insofern ist es eine Frage der Gerechtigkeit, insbesondere solche Austausche von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien zu unterstützen, die in der Gesamtbetrachtung des Gebäudes Effizienzrückstände aufweisen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. 

Mit freundlichen Grüßen 

Sonja Eichwede

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