Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Christoph G. •

Glauben Sie, dass man sich als Politiker/in bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

zu einem solchen Fall wird es nicht kommen. Auf der einen Seite sind die Impfstoffe zugelassen und geprüft. Auf der anderen Seite ist die Einführung einer Impfpflicht generell möglich muss aber selbstverständlich in der konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig sein. Rechtlich kann der Gesetzgeber folglich handeln, das wie des Handelns ist eine Frage der politischen Ausgestaltung nach langen politischen Beratungen und dem Austausch mit Experten nach bestem Wissen und Gewissen. Dieses Handeln kann dann selbstverständlich wieder gerichtlich überprüft werden kann. Für diese den Abgeordneten durch die Wahl übertragene Aufgabe im Rahmen des Grundgesetzes, kann auf keiner Ebene des Rechts - auch nach keiner Völkerrechtlichen Vereinbarung - eine strafrechtlich relevante Handlung vorliegen. Von daher besteht zum einen die Gefahr, die sie in der Fragestellung aufzeigen nicht und zum anderen stellt sich die entsprechende Frage nach der Indemnität.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

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