Dürfen wir erwarten, dass Sie sich unvoreingenommen mit d. Argumenten PRO/CONTRA Impfpflicht auseinandersetzen und nicht nur die Reputation von von der Regierung ausgewählten Experten gelten lassen?
Hallo, Sie argumentieren in Ihrer Begründung zur Impfpflicht (auf die Frage von Lutz R) in einer Weise, dass scheint mir, dass Sie lediglich Ansichten von Experten der Regierungsseite zulassen. Leider vermisse ich eine kritischere Auseinandersetzung mit dem Thema, auch durch Berücksichtigung der Meinung von Experten, die nicht direkt/indirekt von der Regierung ausgewählt wurden
So hat eine Gruppe von 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern die Regierungsargumentation zur Impfpflicht regelrecht zerlegt, s.a.
https://www.achgut.com/artikel/wissenschaftler_gruppe_zerleget_die_impfpflicht
Nur die Anhörung der Meinung von regierungsnahen Experten, das hatten wir im Mittelalter (s. Debatte heliozentr. Weltbild und Inquisition gegen Galilei)
Dürfen wir Wähler erwarten, dass Sie sich bei diesem das GG tangierenden Thema unvoreingenommen mit d. Argumenten PRO/CONTRA Impfpflicht auseinandersetzen und nicht nur die Reputation von von der Regierung ausgewählten Experten gelten lassen?
Vielen Dank für Ihre Frage. Gerne antworte ich Ihnen.
Im Rahmen einer allgemeinen Impfpflicht findet die Entscheidungsfindung der Mitglieder des Deutschen Bundestages selbstverständlich unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und einer Einschätzung des Ethikrates statt. Insbesondere hinsichtlich der Frage nach der Verhältnismäßigkeit werden stets die aktuellen medizinischen und epidemiologischen Erkenntnisse berücksichtigt. Denn letztlich findet eine Abwägung kollidierender Verfassungsgüter statt.
Im Grundsatz steht der Schutz der körperlichen Unversehrtheit dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit vulnerabler Gruppen, der Gesamtbevölkerung und der Erhalt und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber. Dabei ist auch zu beachten, dass die Verfassung die körperliche Unversehrtheit nicht absolut garantiert, sondern eine Einschränkung per Parlamentsgesetz selber vorgibt.
Eine Impfpflicht, die in die körperliche Unversehrtheit eingreift, darf selbstverständlich für den absolut überwiegenden Teil der Bevölkerung kein Risiko darstellen. Zwar sind Impfreaktionen und Nebenwirkungen bekannt und wurden auch dokumentiert, diese sind jedoch auf Basis der mittlerweile milliardenfachen Impfung als gering einzuschätzen. Es ist dennoch notwendig, Ausnahmen zu regeln, zumindest für Personen, bei denen eine Impfung medizinisch auf Grund des Alters oder der persönlichen Konstitution nicht empfohlen wird.
Ebenfalls in die Abwägung fließen die Erkenntnisse zur Impfeffektivität hinein. Impfstoffe sind danach zu bewerten, wie ihre Wirkung auf Infektionen, schwere oder gar tödliche Verläufe ist. Diese Bewertung findet auch dann statt, wenn sie als grundsätzlich geeignet gelten.
Weitere relevante Faktoren in der Abwägung sind die hohe Todesrate bei Coronainfektionen, die zu einer deutlichen Übersterblichkeit geführt haben sowie die vermehrten Berichte über Symptome, die unter dem Namen Long Covid zusammengefasst werden. Nicht zuletzt ist auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems relevant. Dies bezieht sich auch nicht nur auf einen möglichen Kollaps, sondern bereits darauf, den Krankenhäusern aus dem Krisenmodus zu helfen.
Im Übrigen wird in Deutschland ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Alle bisher in Europa zugelassenen Impfstoffe bieten einen guten Schutz und werden deshalb von der Ständigen Impfkommission empfohlen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede