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Sören Bartol
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Frage von rene r. •

Wieso lässt die Bundesregierung die drastischen Preiserhöhungen über 50% der führenden Provider von Ladestationen (eAuto) bei gleichzeitiger Förderung des Ausbaus der Ladestationen zu?

So ist z.B. das Laden mit der verbreiteten Karte des ADAC (https://www.enbw.com/elektromobilitaet/unterwegs-laden) von 29 ct auf 45 bis 79 ct pro kWh gestiegen. Fast zeitgleich haben andere Provider ebenfalls erhöht. Fördert nicht die Bundesregierung den Ausbau der Ladestruktur? Hätte da nicht eine Preisregulierung Voraussetzung der Förderung sein können? Sie sind im Verkehrsausschuss. Können Sie den Sachverhalt erklären? Eigentumswohnungsbesitzer und Mieter, die keine oder nur sehr teuer eine eigene Ladestation errichten können im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern, sind hier wieder benachteiligt. Wieso lässt die SPD in der Regierungsverantwortung dies zu?

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Sehr geehrter Herr Roessing,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Preiserhöhungen an Ladestationen.

Die Entwicklung der Preise an den öffentlichen Ladesäulen finde ich - auch persönlich als Besitzer eines E-Autos - wie Sie inakzeptabel. Hier nutzen Anbieter in einigen Regionen ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil der Verbraucher*innen aus. Diese Entwicklung hat ihre Ursache in den Förderrichtlinien, die vor Inkrafttreten des Schnellladegesetzes vom 25.6.2021 derartige Marktmachtstellungen möglich machten. Die Zuständigkeit lag hier beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestages hatten auf den Inhalt der Förderkriterien keinen Einfluss. Im Vordergrund dieser Ausschreibungen stand dabei der schnelle Ausbau von Ladestationen. Die Bundesregierung hat, um ihr ehrgeiziges Ziel 1 Million E-Autos auf Deutschlands Straßen zu bringen, einige Förderprogramme aufgelegt, die den Kauf dieser Autos fördern sollten. Somit musste das Ladeinfrastrukturnetz dementsprechend angepasst werden. Der schnelle Ausbau ging aber zu Lasten von Wettbewerb und Transparenz. Es gibt zwar eine hohe Zahl von unterschiedlichen Betreibern öffentlicher Ladestationen, aber in einigen Regionen beherrschen wenige Anbieter den Markt und damit den Preis.

Nachträglich lässt sich dies nicht ausreichend korrigieren, aber dennoch gibt es die gute Aussicht, dass sich auf dem Stromlademarkt sehr bald einiges ändern wird. Der Grund ist das Schnellladegesetz, das wir im Frühsommer dieses Jahres im Bundestag beschlossen haben. Mit diesem Gesetz treten wir in ein ganz neues Zeitalter des Ladens in Deutschland ein, indem wir mit dem Instrument der Ausschreibung ein staatliches Basisnetz an Schnellladesäulen schaffen (vgl. https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/e-mobilitaet-mehr-wettbewerb-autobahnen-dank-schnellladegesetz; https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/049-scheuer-schnellladegesetz.html). Es wird 900 Standorte mit Schnelladehubs verteilt über ganz Deutschland geben und 200 Standorte an Bundesstraßen. Dabei haben wir genau auf das geachtet, was auch die Monopolkommission für das Instrument der Förderung empfiehlt: nämlich das regionale Monopole ausgeschlossen sind.

Neue Ausschreibungskriterien ermöglichen auch mittelständischen Betrieben Ladeschnellstationen zu errichten. Erstmals wird mit dieser Ausschreibung auch eine Preisobergrenze für die Stromkosten festgelegt, die aktuell bei 44 Cent pro kWh liegt. So wird erreicht, dass Nutzer*innen faire Preise vorfinden.

Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz die Bedingungen für einen effizienten und fairen Wettbewerb unter den Anbietern schaffen und für Transparenz bei den Preisen an den Ladesäulen sorgen. Nach der Wahl wollen wir uns weiter für bundesweite Preisobergrenzen und einheitliche Preisgestaltung sowie vereinfachtes Laden zu Hause einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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