Wieso bekommen blinde Menschen, die zwar die Blindheit diagnostiziert haben aber es keine passende Diagnose gibt kein Blindengeld?
Guten Tag Herr Bartol,
Mein Name ist Bianca, ich bin 22 Jahre alt und seit circa drei Jahren prinzipiell gesetzlich blind. Bei mir kam das alles sehr plötzlich und leider ist bis jetzt noch keine Diagnose erstellt worden laut meinen Werten die im Rahmen der Werte sind ab den Mann Blindengeld berechtigt ist, bekomme ich dies nicht durch die fehlende Diagnose. Wie kann es sein das obwohl ich von den Werten her blind bin und dementsprechend besondere Hilfsmittel und so weiter brauche, nicht dazu berechtigt bin dein zu halten und andere, obwohl sie einfach nur eine Diagnose haben schon?
Sehr geehrte Frau. L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal tut es mir sehr leid, dass Sie so plötzlich einen solch schweren Schicksalsschlag erleiden mussten.
Ich habe mich für Sie erkundigt: In Hessen erhalten hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen Blindengeld. Die Einstufung ergibt sich aus dem verbliebenen Sehvermögen, das bei der Antragsstellung nachgewiesen werden muss. Das sind für Sie vermutlich keine neuen Informationen und deckt sich leider mit Ihrer Aussage. Sie benötigen eine Diagnose, die beinhaltet, dass Ihr Restsehvermögen nicht mehr als 2% beträgt, beim Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen nicht mehr als 5%. Darüber hinaus gibt es auch Leistungen, die man unabhängig von einer festgestellten Diagnose bekommen kann. Etwa Maßnahmen, die zur beruflichen Rehabilitation dienen. Dafür gibt es sogenannte „blindentechnische Grundrehabilitationen“ (BtG), so wie sie auch beispielsweise in Marburg an der blista angeboten werden.
Melden Sie sich gerne in meinem Wahlkreisbüro (soeren.bartol.wk@bundestag.de). Wir können Ihnen weitere Beratungsstellen und Hilfemöglichkeiten nennen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol