Sehr geehrter Herr Bartol, wie stehen sie und ihre Fraktion zu den unten aufgeführten Punkten, wenn es um die Überarbeitung des aktuellen Tierschutzgesetzes geht ? Mit freundlichen Grüßen
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Ende September fand die erste Lesung im Bundestag zu dem Vorhaben statt. In der nächsten Woche (KW42) soll die öffentliche Anhörung folgen. Die parlamentarischen Verhandlungen haben also gerade erst begonnen.
Uns erreichen im Moment verschiedene Eingebungen mit Änderungswünschen. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass wir einen Weg finden müssen, guten Tierschutz und die praktikable Umsetzung in der Landwirtschaft und anderen Bereichen zu vereinen.
Es ist aus meiner Sicht notwendig, die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen und Rechts- und Vollzugslücken in diesem Bereich zu schließen. Dazu gehört auch das Verbot und die Einschränkung von bestimmten Praktiken und Haltungsformen.
Ein gutes Beispiel ist hierfür das Verbot von nicht-artgerechter Haltung exotischer Wildtiere oder der dauerhaften Anbindehaltung, die großes Tierleid verursachen.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol