Sehr geehrter Herr Bartol, Liebe SPD, mich würde interessieren, ob und wenn ja wie Sie und die SPD Marburg sich für ein AfD Verbot engagieren?
Die Wahlergebnisse in Hessen bei der Landtagswahl 2023 zeichnen ein besorgniserregendes Bild. 18,4 % für die AfD, eine vom Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall beobachtete Partei. Eine Demokratie muss wehrhaft sein gegen ihre Feinde und die AfD stellt als parlamentarischer Arm rechtspopulistischer und -extremer Strömungen in Deutschland die größte Gefahr für die freihetlich, demokratische Ordnung in unserem Land dar. Daher frage ich Sie nun ob Sie als Bundestagsabgeordneter für Marburg, der hessischen Stadt mit den wenigstens Stimmen für die AfD, sich aktiv für ein Verbot dieser Partei einsetzen und wenn ja, wie sich dieses Engagement äußert?
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 11. November 2023 zum Verbot der Partei Alternative für Deutschland. Ihre Sorge teile ich, gerade weil eine zunehmende Radikalisierung erkennbar ist. Für uns als SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt.
Unsere Demokratie wehrt sich gegen Verfassungsfeinde, die unsere demokratische und freiheitliche Grundordnung missachten und die Bundesrepublik gefährden mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2. Demnach können Parteien durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft werden. Darauffolgend würde eine Auflösung angeordnet werden, einhergehend mit einem Verbot der Gründung einer Ersatzorganisation. Als weitere Folge verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestags dieser Partei ihr Mandat.
Die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie sind aufgrund dieser drastischen Folgen hoch. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Deshalb müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Darüber hinaus braucht es in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise. Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und werden die Erkenntnisse abwarten, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen. Seit über 160 Jahren stehen wir klar gegen Rechtsextremismus. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass ein AfD-Verbot - wo rechtes Gedankengut offensichtlich kanalisiert wird - den Rechtsextremismus nicht allein bekämpfen wird. Entscheidend ist daher auch der Einsatz für eine demokratische Streitkultur und politische Bildung, vor allem im Kampf gegen den Rechtsextremismus, damit die AfD zukünftig nicht mehr in unseren Parlamenten vertreten ist.
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Gesprächsbedarf sehen, lade ich Sie herzlich in meine Bürgersprechstunde, am Samstag, 13. Januar 2023, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, im Wahlkreisbüro Biegenstraße 33, 35037 Marburg, ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol