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Sören Bartol
SPD
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Frage von Bernhard S. •

Ihre Partei bekennt sich zur 2% Untergrenze. Wie definiert ihre Partei die 2% Grenze? 2% inkl., Beträge außerhalb EP 14? Oder 2% nur für die Bundeswehr?

Sehr geehrter Herr Bartol,
Im Entwurf des Haushaltes von 2025 sind 53,25 Mrd. € vorgesehen. Das BIP wird dieses Jahr ca. 4400 Mrd. € betragen. Dies wären also 1,21% vom BIP. Addiert man die 22 Mrd. aus dem Sondervermögen ergäben die 75,25 € das 1,71 % vom BIP. Dies ist der Anteil der wirklich der Bundeswehr zukommt. Die fehlenden 0,3% kommen dann aus anderen Haushalten bzw. Ukrainehilfe und deren genaue Zusammensetzung wird als geheim eingestuft.
2025 sind im EP14 nur 2,5 Mrd. € im EP14 für militärische Beschaffungen vorgesehen. Das Sondervermögen ist ausgeschöpft. So ist bei einigen Beschaffung die Finanzierung noch nicht geregelt (Leopard,U212CD/F127). Es bleibt kaum Spielraum für Neubeschaffungen. Des wegen sollte die Untergrenze von 2% für ausschl. für die Bundewehr Gelder gelten.
Also 66 Mrd. EP14+22 SV+13 Mrd geheim= 101 Mrd.= 2,3% BIP. UK hat 2,3%.Durchschnit NATO 2,7%. Müsste also für Deutschland machbar sein.
Also Untergrenze EP14+SV= 2,% bisher 1,71%
Steht die SPD dafür?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verteidigungsfinanzierung. Die SPD definiert die 2%-Grenze in unserem Regierungsprogramm wie folgt:

Wir verstehen die 2%-Grenze als Gesamtbudget für Verteidigung und Sicherheit, das sich wie folgt zusammensetzt:

• Kernhaushalt der Bundeswehr 

• Sondervermögen Bundeswehr 

• Investitionen in militärische Infrastruktur 

• Rüstungsausgaben 

• Beiträge zur NATO-Finanzierung

Unser Ziel ist eine umfassende und nachhaltige Verteidigungsfinanzierung, die nicht nur Ausrüstung und Personal umfasst, sondern auch strategische Investitionen in unsere Sicherheitsarchitektur. 

Wichtig ist uns dabei: Die Mittelverwendung muss transparent und effizient erfolgen. Wir wollen keine blinden Ausgaben, sondern eine zukunftsorientierte Sicherheitspolitik.

Die Diskussionen um die tatsächliche Höhe des Verteidigungshaushaltes in den nächsten Jahren werden nach der Bundestagswahl sicher wieder an Dynamik gewinnen, aber schon heute ist klar, dass nach Auslaufen des Sondervermögens im Jahr 2028 erhebliche weitere Mittel dem Haushalt zugeführt werden müssen, um das bisher geforderte 2 % Ziel zu erreichen oder auch weitere Anpassungen vornehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen 

Sören Bartol

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