Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?
Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:
Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:
Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;
Sehr geehrte Frau B.,
in der Bundestagssitzung am 07.04.22 wurden verschiedene Anträge zur allgemeinen Impfpflicht vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Sollte es in Zukunft aufgrund einer veränderten Situation einen neuen Anlauf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht geben, sollten die von Ihnen angesprochenen Punkte weiter bedacht werden.
Hierbei bleibt selbstverständlich zu beachten, dass es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, die sich wenige Abgeordnete leicht gemacht haben.
Entsprechend sensibel ist mit berechtigten Bedenken umzugehen, welche ausführlich diskutiert werden müssten.
Ein gutes Beispiel dafür ist die von Ihnen angesprochene Immunisierung durch Krankheit, welche selbstverständlich bei einem etwaigen neuen Entwurf nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigt werden sollte. Mir sind aktuell jedoch keine Bestrebungen im Deutschen Bundestag bekannt, eine neue Abstimmung über eine allgemeine Impfpflicht herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol