Frage an Sören Bartol von Kurt S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bartol,
von mir wurde am 31.08.2008 eine Frage an Sie gestellt. Können Sie mir nicht antworten, weil Sie keine wissen, oder ist das Thema nicht interessant genug?
Wenn Sie mir nicht antworten wollen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Mit freundlichem Gruss,
Kurt Staubitz
Sehr geehrter Herr Staubitz,
auch wenn Ihre Frage schon lange zurückliegt sollen Sie doch noch eine Antwort darauf bekommen.
Die Aushandlung von Löhnen ist in Deutschland den Tarifvertragsparteien vorbehalten. Die Tarifautonomie lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten. Gewerkschaften und Arbeitgeber übernehmen es, regions- und branchenspezifisch die Höhe der Löhne auszuhandeln. Die Gewerkschaften haben im Laufe der Jahre erreicht, dass die Arbeitgeber sie als Verhandlungspartner anerkennen. Tarifvertragliche Regelungen gelten für etwa zwei Drittel aller Beschäftigten. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Löhne, sondern auch um die Beschäftigungsbedingungen wie z.B. Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz. In die Lohnforderungen der Gewerkschaften fließen volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen ein. Zugrunde gelegt wird nicht nur die Preisentwicklung, sondern auch eine angemessene Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Produktivitätssteigerungen und auch die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Oft gibt es als Ergebnis von Tarifverhandlungen nicht nur prozentuale Lohnerhöhungen, sondern untere Gehaltsgruppen finden besondere Berücksichtigung - eben mit Blick auf die von Ihnen erwähnte Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen. Ein Beispiel: In der Tarifrunde für das private Versicherungsgewerbe haben die Tarifparteien vereinbart, dass ab dem 1. April 2010 Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2,5 Prozent erhöht werden, in den unteren Gehaltsgruppen um 5 Prozent. Eine problematische Entwicklung der letzten Jahre ist die Ausweitung des Niedriglohnsektors - nicht nur in Bereichen, für die es keine Tarifvereinbarungen gibt, sondern auch in Bereichen, in denen es tarifliche Regelungen gibt. SPD und Gewerkschaften fordern deswegen gesetzliche Mindestlöhne. Wir haben in dieser Legislaturperiode Mindestlöhne in 9 Branchen mit insgesamt 3 Millionen Beschäftigten durchgesetzt. Unser Ziel bleibt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen, der leider mit der Union nicht zu machen war. Alle Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit muss existenzsichernd sein und sozialversicherungsrechtlich so abgesichert, dass Altersarmut vermieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB