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Sören Bartol
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Frage von Kurt S. •

Frage an Sören Bartol von Kurt S. bezüglich Finanzen

sehr geehrter herr bartol

warum kann man bei lohnerhöhungen nicht einen festbetrag aushandeln ,um den betrag der die teuerungsrate ausmacht die für jeden gleich ist .
wenn 1000€ verdient werden oder wenn 4000€ verdient werden, die teuerungsrate mit 3% lohnerhöhung erfolgt ,wird die schere zwischen den beiden verdiensten immer grösser.
warum bekommt nicht jeder 50€ denn an der kasse muß jeder das selbe bezahlen

mit freundlichem gruss
Kurt Staubitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Staubitz,

auch wenn Ihre Frage schon lange zurückliegt sollen Sie doch noch eine Antwort darauf bekommen.

Die Aushandlung von Löhnen ist in Deutschland den Tarifvertragsparteien vorbehalten. Die Tarifautonomie lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten. Gewerkschaften und Arbeitgeber übernehmen es, regions- und branchenspezifisch die Höhe der Löhne auszuhandeln. Die Gewerkschaften haben im Laufe der Jahre erreicht, dass die Arbeitgeber sie als Verhandlungspartner anerkennen. Tarifvertragliche Regelungen gelten für etwa zwei Drittel aller Beschäftigten. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Löhne, sondern auch um die Beschäftigungsbedingungen wie z.B. Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz. In die Lohnforderungen der Gewerkschaften fließen volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen ein. Zugrunde gelegt wird nicht nur die Peisentwicklung, sondern auch eine angemessene Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Produktivitätssteigerungen und auch die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Oft gibt es als Ergebnis von Tarifverhandlungen nicht nur prozentuale Lohnerhöhungen, sondern untere Gehaltsgruppen finden besondere Berücksichtigung - eben mit Blick auf die von Ihnen erwähnte Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen. Ein Beispiel: In der Tarifrunde für das private Versicherungsgewerbe haben die Tarifparteien vereinbart, dass ab dem 1. April 2010 Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2,5 Prozent erhöht werden, in den unteren Gehaltsgruppen um 5 Prozent.
Eine problematische Entwicklung der letzten Jahre ist die Ausweitung des Niedriglohnsektors - nicht nur in Bereichen, für die es keine Tarifvereinbarungen gibt, sondern auch in Bereichen, in denen es tarifliche Regelungen gibt. SPD und Gewerkschaften fordern deswegen gesetzliche Mindestlöhne. Wir haben in dieser Legislaturperiode Mindestlöhne in 9 Branchen mit insgesamt 3 Millionen Beschäftigten durchgesetzt. Unser Ziel bleibt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen, der leider mit der Union nicht zu machen war. Alle Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit muss existenzsichernd sein und sozialversicherungsrechtlich so abgesichert, dass Altersarmut vermieden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB

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