Frage an Sören Bartol von Christian G. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Bartol,
ich, Christian Gruß, habe einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis beim BfArM gestellt, da meine Krankenkasse die Kostenübernahme nicht gestattet!
Vom Herrn Dr. Schinkel bekam ich jetzt allerdings Post das der Antrag abgelehnt wurde aus Gründen die völlig an den Haaren herbeigezogen sind! Ich sollte eine Medikamentenliste an das BfArM schicken, jedoch war eine Medikamentenliste bei Herrn Dr. Schinkel. Diese Medikamentenliste beinhaltete alle Medikamente meiner Schmerztherapie mit zugehöriger Maximaldosierung die von meinem Arzt auch bestätigt wurde!
Wieso wird es Menschen denen Cannabis als Schmerztherapie hilft die Nutzung in unserem Staat so schwer gemacht? Grenzt es nicht an einer amtlichen Körperverletzung wenn die Verwendung vom BfArM untersagt wird?
Mit freundlichem Gruß
Christian Gruß
Sehr geehrter Herr Gruß,
ich kann gut verstehen, dass Sie enttäuscht über die Ablehnung Ihres Antrages durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind. Die Ablehnungsgründe in Ihrem Einzelfall kann ich als Außenstehender nicht bewerten. Allerdings denke ich, dass die Situation von schwerkranken Patientinnen und Patienten, deren Leiden durch Cannabis gelindert werden könnten, zurzeit unbefriedigend ist. Der Ausnahmeantrag bei der BfArM ist eine hohe Hürde, die belastend sein kann. Sie wird damit begründet, dass ein leichterer Zugang zu Cannabisextrakten Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen würde. Schwerwiegender ist jedoch das Argument, dass ist der therapeutische Nutzen von Cannabis bis heute nicht eindeutig belegt ist. Es gibt zwar Studien
zu definierten und standardisierten Cannabisextrakten. Ein eindeutiger Wirksamkeitsnachweis ist jedoch bis jetzt nicht erbracht worden.
Der Bundestag und insbesondere der Gesundheitsausschuss befassen sich seit einigen Monaten mit dem Thema. Im Oktober wird es eine Expertenanhörung geben. Ob es jedoch grundsätzlich eine Alternative zum Antragsverfahren gibt bezweifele ich - nicht nur aufgrund des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, sondern auch angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der bei einigen Politikern auch ideologisch motivierten Ablehnung der Verwendung von Cannabis.
Ihre E-Mail habe ich zum Anlass genommen, mich nach der Bewilligungspraxis der BfArM zu erkundigen. Nach Auskunft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing sind seit Mai 2005, als das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen ist, 93 Patientenanträge beim BfArM eingegangen. 10 Patientenerlaubnisse wurden erteilt, 5 Erlaubnisänderungen vorgenommen, 32 Anträge abgelehnt und 27 Anträge im Verlauf des Antragsverfahrens zurückgenommen. 9 Anträge werden zurzeit noch bearbeitet.
Die Anhörung wird auch Gelegenheit bieten, das Antragsverfahren bei der BfArM und die Entscheidungsgrundlagen zu thematisieren. Die Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion werden auf jeden Fall mit den Experten in der Anhörung diskutieren, wie die Situation der Patientinnen und Patienten verbessert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB