Frage an Sören Bartol von Kirsten P. bezüglich Naturschutz
Sehr geehrter Herr Bartol,
Sie schreiben in zwei Antworten auf dieser Plattform, dass Sie dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben für die nächtliche Beleuchtung eingehalten werden. Leider wird seit Mai trotz massiver Beschwerden immer noch illegal beleuchtet. Genaueres können Sie der Fachaufsichtsbeschwerde entnehmen, die hier veröffentlicht ist: https://www.danni-lebt.de/un-recht/naturschutz/licht-und-lärm/
Was werden Sie tun, damit die Beleuchtung eingestellt wird und somit die Fledermäuse planfeststellungsgemäß geschützt werden?
Mit hoffnungsfrohen Grüßen
Kirsten Prößdorf
Sehr geehrte Frau Prößdorf,
ich stehe weiterhin mit allen Beteiligten in dieser Frage im stetigen Austausch und habe mich anlässlich Ihrer erneuten Anfrage informieren lassen.
Dazu wurde mitgeteilt, dass die strikte Einhaltung aller Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Artenschutz für die Autobahn GmbH während der gesamtem Maßnahme höchste Priorität hat. Die in Teilbereichen der Trasse temporär errichtete Beleuchtungsanlage dient nicht dem Bauen, sondern allein der Sicherung des Baufeldes. Auch wenn insoweit die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht unmittelbar greifen, werden auch diese Maßnahmen durch eine intensive Beteiligung mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.
Diese ist dabei zu der Auffassung gelangt, dass die in ihrer Intensität reduzierte Beleuchtung für die örtlich vorhandene Fledermauspopulation keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt und somit keine nachteilige Wirkung auf den Artenschutz zu befürchten ist. Ich bitte dies anzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol