Frage an Sören Bartol von Marc S. bezüglich Verkehr
Frage zur Durchführung unerlaubter nächtlicher Arbeiten auf der A49-Trasse
Sehr geehrter Herr Bartol,
im Planfeststellungsbeschluss zum Bau der BAB49 ist nächtliches Arbeiten im Waldbereich verboten, trotzdem wurden dort nächtliche Arbeiten dokumentiert - hier ist ein Beispiel zu sehen: https://www.danni-lebt.de/un-recht/naturschutz/licht-und-lärm/
Laut Auskunft der DEGES sind im Bautagebuch jedoch keine nächtlichen Arbeiten dokumentiert. Wie können Sie das erklären und was werden Sie unternehmen, damit sich die Verantwortlichen an die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses halten - damit die Menschen vor Ort nicht weiter von willkürlichen Aktivitäten verunsichert werden und so ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Marc Strickert
Sehr geehrter Herr Strickert,
haben Sie Dank für Ihre Frage. Bzgl. der A 49 stehe ich im engen Kontakt mit allen Beteiligten Akteuren und habe mich hinsichtlich Ihrer Frage unterrichten lassen.
Nach Auskunft der Autobahn GmbH umfasst der Planfeststellungsbeschluss konkrete Vorgaben für nächtliches Bauen, die auch Auflagen für eine Beleuchtung umfassen. Die in einem Teilbereich der Trasse temporär errichtete Beleuchtungsanlage dient nicht dem Bauen, sondern der Sicherung des Baufeldes und der Verhinderung von Straftaten, insofern greifen die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht unmittelbar.
Eine mögliche Reduktion der Beleuchtung im Dannenröder Wald wurde Anfang Mai in Abstimmung mit einem Fachbüro abgestimmt, das von der DEGES für Fragen des Artenschutzes beauftragt ist. Dabei wurde auch eine Bewertung der Situation für die Fledermäuse vorgenommen. Im Ergebnis konnte die Intensität der Beleuchtung reduziert werden. Die zuständige Naturschutzbehörde wurde beteiligt und ist der Auffassung, dass die Fledermauspopulation vor Ort nicht wesentlich beeinträchtig wird. Eine nachteilige Wirkung der Beleuchtung hinsichtlich des Artenschutzes ist daher nicht zu befürchten.
Der Einhaltung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Artenschutz wird besonderes Augenmerk geschenkt und durch entsprechende Kontrollen durch von der Autobahn GmbH beauftragten Unternehmen überwacht.
Ebenso wurde seitens der Autobahn GmbH das beauftragte Bauunternehmen angewiesen, die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum nächtlichen Bauen einzuhalten und nachts nicht zu bauen. Diese Vorgaben wurden und werden eingehalten. Wie bereits ausgeführt werden einzelne Baustellenbereiche nachts zur Sicherung und zur Verhinderung von Straftaten beleuchtet und bewacht.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol