Frage an Sören Bartol von Robert G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bartol,
211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche Tragödie.
Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus meiner Sicht bietet dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.
Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die Vergabeverordnung?
Mit freundlichem Gruß
Robert Gather
Sehr geehrter Herr Gather,
Es ist ein großes Problem, dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern noch immer möglich ist. Besonders beschämend ist, dass Waren, die durch Kinderarbeit hergestellt sind, möglicherweise gerade dadurch wettbewerbsfähig `gemacht werden`. Deshalb können wir alle dazu beitragen, eine solche Profitmaximierung zu verhindern, in dem keine Waren gekauft werden, in denen Kinderarbeit steckt.
Die von Ihnen angesprochene Umsetzung der EU-Richtlinie einer neunen Vergabeordnung für öffentliche Aufträge sieht in diesem Zusammenhang deshalb auch zu Recht vor, dass soziale und umweltbezogenen Aspekte Teil der Eignungs - und Zuschlagskriterien werden können.
Mit den am 12. Mai 2004 beschlossenen Eckpunkten der Bundesregierung für eine Verschlankung des Vergaberechtes, haben wir den Rahmen für das künftige Vergaberecht vorgegeben.
In dem Zusammenhang hat die SPD-Bundestagsfraktion immer wieder deutlich gemacht, dass sie im weiteren parlamentarischen Verfahren der Frage zusätzlicher, qualitativer Kriterien eine wichtige Rolle beimisst. Auch wenn der Spielraum hierfür seitens der EU-Richtlinie bereits besteht und viele öffentliche Stellen diesen Spielraum schon nutzen, ist es auch aus meiner Sicht wichtig, dass wir die Kinderarbeit dabei als wichtiges Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für die Entscheidungsträger vor Ort hervorheben.
Allerdings gibt es weitere Kriterien: Tariftreue, Nachhaltigkeit, Ausbildungsaktivitäten von Unternehmen, Mittelstandsfreundlichkeit, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Genderfragen - um nur einige zu nennen. Allein an dieser Auflistung kann man ersehen, dass es letztlich bei der expliziten Einbeziehung von vergabefremden Kriterien darauf ankommt, eine sinnvolle Balance zu finden zwischen dem Ziel übersichtlicher und auch für den Mittelstand handhabbarer Kriterien und der Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien - denn auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss die Einhaltung der qualitativen Kriterien nachprüfbar bleiben, damit sie überhaupt wirkungsvoll sind. Unabhängig von den hieraus entstehenden Zielkonflikten wird die SPD jedoch nicht nachlassen, die Möglichkeiten des Vergaberechts zu nutzen, damit die Kinderarbeit baldmöglichst weltweit ein Ende hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB