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Sören Bartol
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Frage von Alfred H. •

Frage an Sören Bartol von Alfred H. bezüglich Soziale Sicherung

Betreff: Leserbrief (wurde in der OP bereits veröffentlicht.)

Für die Beamten wird vorgesehen, dass wenn Sie 45 Dienstjahre absolviert haben, dann volle Beamtenpensionen bekämen. All die Menschen die mit 14 Jahren haben anfangen zu arbeiten und mit 60 Jahren(Vorruhestandsregelungen mit einbegriffen) in Rente gegangen, sind hiermit betrogen worden. Die Menschen die mit dem Jahrgang nach 1941 geboren wurden haben eine ungerechte Handlung von unseren Gesetzesbevollmächtigten hinnehmen müssen. Sie wurden zu Unrecht mit einer Rentenkürzung von 18% und das bis Lebensende bestraft. Haben denn diese Menschen bis Jahrgang 1941 eine höhere und dichtere Arbeitsleistung vollbracht als die dann nachgekommen sind. Gearbeitet musste bei allen, es waren ja die Aufschwungjahre und hier wurde wirklich in die "Hände gespuckt". All diese Menschen haben über 45 Beitragsjahre in die Rentenkassen eingezahlt. (Ich sogar 46 Jahre und ohne 1 Tag arbeitslos zu sein, das gleiche ohne 1 Tag Fehleinzahlung in die Rentenkasse).Ich überlasse dem Staat somit, wenn ich bis 90 Jahre leben sollte eine Summe von rund 190 T. Euro. Wo bleibt hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ich fordere, dass alle Institutionen (z.B. VdK, Bund der Steuerzahler, Ageordnete usw.) das Thema volle Rente Ja, wenn die Beitragsjahre ab 45 Jahre und mehr geleistet wurden aufzugreifen und etwas für all diese unzähligen Rentner ohne Lobby zu tun.

Sehr geehrter Herr Bartol, ich war schon immer SPD Anhänger und habe diese auch immer gewählt, warum sollte ich nun weiter die SPD wählen? Welche Gründe sprechen dafür? Wie stehen Sie zu diesem Thema?

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Sehr geehrter Herr Hemer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 18. November 2007. Beim Vergleich von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung müssen Sie die unterschiedlichen Prinzipien, die diesen Alterssicherungssystemen zugrunde liegen, berücksichtigen. Bei der Beamtenversorgung dominiert das Alimentationsprinzip, d.h. der Staat hat die Versorgung durch angemessene Versorgungsbezüge sicherzustellen. Keineswegs aber erhalten Beamte 100% ihres letzten Gehaltes als Pension, auch wenn Sie richtig sagen, dass sich bei Beamten die Ruhegehaltsberechnung an der zuletzt erreichten Einkommensposition orientiert – und nicht wie bei der Rente am lebensdurchschnittlichen Einkommen.

Die Leistungshöhe des Ruhegehaltes ergibt sich aus der Anzahl der Dienstjahre und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Insgesamt erhalten Beamte höchstens 75 % (bzw. nach den Gesetzesänderungen von 2002 71,75 %) der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Dieser Höchstsatz wird nach 40 Jahren erreicht. Bei frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung müssen auch Beamte dauerhaft Abschläge hinnehmen, und zwar um 3,6 % für jedes Jahr, wobei die Minderung 10,8 v.H. nicht übersteigen darf. Unser Ziel ist es, Regelungen des Rentenrechts wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Das steht auch so im Koalitionsvertrag. Zurzeit beraten wir eine weitere Gesetzesänderung, mit der wir die Regelaltersgrenze auch für Beamte gleitend auf 67 Jahre erhöhen. Ein abschlagsfreier Pensionseintritt nach 45 Jahren wie nach entsprechenden Pflichtbeitragsjahren im Rentenrecht ist geplant. Weiterhin werden Schul- und Hochschulzeiten – vergleichbar zur Rentenversicherung - zukünftig nur noch eingeschränkt versorgungswirksam.

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie muss sich allerdings der drastisch ändernden Bevölkerungsstruktur anpassen. Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-jährigen beträgt zurzeit rund 1:3. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtern - dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für einen Älteren sorgen. Immer weniger junge Menschen müssen also die Renten für immer mehr Ältere erwirtschaften. Das kann auf Dauer nicht ohne Auswirkungen bleiben. Zudem verlängert die wachsende Lebenserwartung die Rentenbezugszeit: 1960 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer knapp 10 Jahre; 1990 waren es bereits über 15 Jahre; 2006 17 Jahre. Im Jahr 2020 werden es fast 20 Jahre sein. Diese Entwicklungen können wir nur bewältigen, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten: Heutige und künftige Beitragszahlende genauso wie die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Unsere Aufgabe ist es, ein angemessenes Gesamtniveau der Altersversorgung zu sichern und dabei auch die Generation der Erwerbstätigen nicht zu stark zu belasten.

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters hilft dabei, das umlagefinanzierte Rentensystem zu stabilisieren. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr haben wir eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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