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Sören Bartol
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Frage von bernd n. •

Frage an Sören Bartol von bernd n. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bartol,

mit Erstaunen lese ich Ihre Antwort vom 21.08. zum Thema "Online-Durchsuchung" und "Innere Sicherheit", wo doch Ihr heutiges Abstimmungsverhalten zum Gesetzentwurf "Vorratsdatenspeicherung" - zumindest in meinen Augen - in völligem Gegensatz zu Ihrer im Antworttext kommunizierten Meinung steht.

Datenschutzrechtlich ist die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung extrem bedenklich. Auch wenn es richterlicher Beschlüsse zur Datennutzung geben muss, hat beispielsweise die Pressefreiheit einen enormen Schlag hinnehmen müssen. Ein echter Informantenschutz ist nicht mehr gewährleistet.

Für mich persönlich sind nach dieser Entscheidung beide großen Volksparteien nicht mehr wählbar und das unumkehrbar.

Ihre Begründung zum Abstimmungsverhalten würde mich dennoch brennend interessieren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Naumann,

Grundsätzlich stehe ich Ausweitungen von Sicherheitsmaßnahmen kritisch gegenüber - das ist richtig. Wenn Sie meine betreffende Antwort aufmerksam gelesen haben, dürfte Ihnen aber nicht entgangen sein, dass meine Vorbehalte zur Vorratsdatenspeicherung in erster Linie verfahrenstechnischer Natur waren. Die Tendenz, dass zunehmend das Bundesverfassungsgericht oder in diesem Fall der Europäische Gerichtshof über das Recht auf Datenschutz entscheidet, halte ich für unglücklich. Insofern hätte ich es begrüßt, wenn man bei dieser Entscheidung das Urteil des EuGH abgewartet hätte.

In meiner vorigen Antwort hatte ich bereits ausgeführt, dass ich das dem Staat zur Verfügung stehende Instrumentarium insgesamt für ausreichend halte, es dieses jedoch zu prüfen gilt, wenn sich etwa Terroristen moderner Kommunikationstechnologien bedienen: im Fall der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Nach den Terroranschlägen von Madrid, bei denen anhand der gefundenen Handys rekonstruiert werden konnte, wer an der Planung und Durchführung beteiligt war, hatten England, Frankreich, Irland und Schweden im Europäischen Rat eine Initiative mit dem Ziel lanciert, künftig in ganz Europa Verbindungsdaten zu speichern. Deutschland hat sich in diesem Verfahren stets gegen die weit über das nun Verabschiedete hinausgehenden Vorschläge ausgesprochen und erheblich zu einer Entschärfung der EU-Richtlinie beigetragen. Bei der Umsetzung bewegt sich Deutschland - was ich ausdrücklich begrüße - am unteren Ende der Vorgaben, etwa was die geringstmöglichen Speicherfrist von sechs Monaten anbelangt.

Wenn man sich ansieht, was sich mit diesem Gesetz ändert, stellt man Folgendes fest: Es bleibt dabei, dass die Daten gespeichert werden, die schon jetzt zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Hier erhöht sich die Frist von drei auf sechs Monate. Darüber hinaus werden die Daten, die bei einer Flatrate anfallen, gespeichert. Mehr ändert sich nicht. Nach wie vor werden die Daten nicht beim Staat, sondern den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Einen Zugriff auf die Daten wird es weiterhin nur mit einem richterlichen Beschluss geben. Willkürlich kann also nicht auf sie zugegriffen werden. Vor diesem Hintergrund kann ich einen Großteil der geäußerten Befürchtungen nicht gänzlich nachvollziehen.

In der Tat wäre mir wohler, wir bräuchten derartige Gesetze nicht. Leider sieht die Welt, in der wir leben anders aus. Und ich bin mir darüber bewusst, dass auch Methoden der verdeckten Ermittlung als Teil der Bekämpfung von organsierter Kriminalität und Terrorismus erforderlich sein können. Menschen in diesem Land haben ein Recht darauf, dass der Staat für ihre Sicherheit sorgt und sie schützt. Zugleich bedeutet jede Ermittlungsmaßnahme einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Daher müssen für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten. Mit dem verabschiedeten Gesetz ist das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt worden. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie - wie in Zukunft bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch - grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. Bei jeder richterlichen Entscheidung bedarf es einer genauen Prüfung. Dass diese nicht unfehlbar ist - wie jüngst der Fall um einen Berliner Stadtsoziologen zeigte - darüber bin ich mir bewusst.

Transparenz ist der wirksamste Schutz vor Missbrauch: die Länder und der Generalstaatsanwalt müssen daher in Zukunft jedes Jahr über Art und Umfang der Maßnahmen, die sie getroffen haben, berichten.

Ich selbst halte dieses Gesetz für verfassungsgemäß. Ich bin mir aber darüber bewusst, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern das anders sieht. Die Entscheidung, aufgrund ihrer Überzeugung beim Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen, halte ich für konsequent und folgerichtig. Die Dritte Gewalt ist eine tragende Säule des Rechtsstaats.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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