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Sören Bartol
SPD
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Frage von Sonnhild M. •

Frage an Sören Bartol von Sonnhild M. bezüglich Gesundheit

werden sie sich für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft einsetzen und gegen das neue Eckpunktepapier von Seehofer stimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mende,

der Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sind uns als SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig. Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Ihnen müssen auch langfristig gentechnikfreie Produkte angeboten werden können. Die konventionelle und die ökologische Lebensmittelwirtschaft wollen diesen Markt bedienen und das wachsende wirtschaftliche Potenzial ausschöpfen. Die Wahlfreiheit für Verbraucher und Lebensmittelproduzenten haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Nutzung der grünen Gentechnik darf nicht auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt gehen.

Das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitete und jüngst vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier für eine Novellierung des Gentechnikgesetzes gibt aus unserer Sicht noch keine befriedigenden Antworten darauf, wie der Bestand der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet werden kann. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns für deutliche Verbesserungen einsetzen. Die Fachpolitiker/innen der SPD-Bundestagsfraktion haben eine ausführliche Stellungnahme mit Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen verfasst, die Sie auf der Internetseite der SPD-Faktion unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,40199,00.html in voller Länge einsehen können. Es kann nicht sein, dass die gute fachliche Praxis lediglich zum Ziel hat, den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % einzuhalten. Ziel muss vielmehr die Verhinderung von Auskreuzungen und Verschleppungen sein. Es kann auch nicht sein, dass die gentechnikfreie Land- und Ernährungswirtschaft die Kosten von Tests und Vorsorgemaßnahmen tragen soll und damit riskiert wird, dass diese unwirtschaftlich wird. Nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes, auch aus wirtschaftlichen Erwägungen müssen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen das Vorsorge- und das Verursacherprinzip volle Geltung haben.

Wichtig ist, dass auch bei Schäden unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 % ein Ausgleich möglich sein muss. Die Ernährungswirtschaft hat strenge Anforderungen an die Reinheit der Produkte und eine bloße Einhaltung der Kennzeichnungsschwelle von 0,9 % ist aus ihrer Sicht überhaupt nicht ausreichend. Die Folge ist, dass die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft bereits heute mit Risiken belastet wird. Eine Präzisierung des Gentechnikrechts muss Antworten darauf geben und darf nicht deren Lasten weiter erhöhen. Eine Absenkung der gegenwärtigen Sicherheitsstandards ist mit uns nicht zu machen.

Wir sehen weiterhin Forschungsbedarf vor allem in Fragen der Sicherheit und wollen die Forschung durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse erleichtern. Dabei ist zu beachten, dass im Unterschied zur Anwendung in der Medizin (rote Gentechnik) und der Anwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in der Industrie (weiße Gentechnik) die Anwendung in der Landwirtschaft (grüne Gentechnik) nicht im Labor sondern im offenen System, im Freiland stattfindet. Deshalb muss die Forschung strenge Sicherheitsauflagen einhalten.

Wir sind uns mit unserem Koalitionspartner darin einig, dass der Schutz von Mensch und Umwelt im Gentechnikrecht entsprechend dem Vorsorgegrundsatz oberstes Ziel bleibt. Alle Novellierungsbestrebungen werden sich daran messen lassen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol

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