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Sören Bartol
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Frage von Peter K. •

Frage an Sören Bartol von Peter K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bartol!
In Pressemeldungen vom 3.8.19 und in zugehörigen Aussagen von Ihnen wird der Eindruck vermittelt ,die heutige Satzung der Deutschen Bahn AG hätte betriebswirtschaftliche Ziele und eine Gewinnmaximierung als Unternehmensziel formuliert. Das ist höchst erstaunlich.
Denn in der heutigen Satzung mit 13 Seiten und 23 § (gültig ab 15.7.2016) werden für das DB-Unternehmen überhaupt keine Ziele oder Zwecke festgelegt.
Sie dürften wohl eher vom Grundgesetz Art 87 und vom Aktiengesetz abgeleitet werden können.
Können Sie den Sachverhalt klären ?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.P. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich auf meine Aussagen zur derzeit zwischen SPD und CDU/CSU sowie Bundesverkehrsministerium diskutierten Änderung der Satzungen der Deutschen Bahn AG beziehen.

Der von Ihnen zitierte Artikel 87d des Grundgesetzes führt aus, dass die Eisenbahnen als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt werden. Darauf aufbauend ist die Deutsche Bahn als Aktiengesellschaft organisiert, deren Handeln sich aus den Satzungen des Unternehmens ableitet. In der Satzung der Deutschen Bahn AG als Gesamtunternehmen (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/Anhaenge/Satzung_DB_AG.pdf) hat der hundertprozentige Eigentümer Bundesrepublik Deutschland u.a. den Gegenstand des Unternehmens festgelegt. Im Rahmen des Aktienrechts kann die Bundesregierung als Vertreter des Eigentümers diesen Gegenstand verändern und dabei den Unternehmenszweck neu ausrichten. Die Deutsche Bahn wird weiterhin ein Unternehmen bleiben. Das ist sinnvoll, um durch die Organisationsform auch damit zu sorgen, dass die Eisenbahn effizient und innovativ ist. Wir wollen nicht zurück zur alten Behördenbahn. Jedoch will die SPD, dass der Unternehmenszweck verändert wird und nicht wie jedes andere beliebige Unternehmen auf das "Geldverdienen" ausgerichtet ist, sondern der besonderen Rolle der Bahn im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels im Mobilitätssektor gemäß auf neue Ziele ausgerichtet wird und dabei u.a. der Gewinndruck, eine Dividende zu erwirtschaften, durch entsprechende (ergänzende) Formulierungen des Unternehmenszwecks gemindert wird. Das soll den Mitgliedern des DB-Aufsichtsrats und dem Bundesverkehrsminister als Vertreter des Eigentümers die Grundlage geben, gegenüber der Deutschen Bahn anders aufzutreten- nämlich an den neuen Zielen orientiert. Das sollte meines Erachtens der Verzicht auf die Maximierung des Gewinns, eine Steigerung des Anteils des Schienenverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen und das Erreichen der Klimaschutzziele sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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