Frage an Sören Bartol von Hedwig H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bartol,
nach einem Bericht https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66567980.html werden von z.B. Tutogen Medical in der Nähe von Nürnberg menschliche Körperteile verarbeitet.
Die Leichenteile wurden auf von Angehörigen beschriebene Weise gewonnen:
" Den Leichen werden nicht nur Hautstreifen abgeschält, sondern auch Sehnen, Knochen und Knorpel entnommen. "Das schockiert mich", sagt Lena Krat." aus der Ukraine.
Weiterhin wird berichtet: "Die Firmen fertigen aus Leichen medizinische Ersatzteile. Sie verwerten dabei fast alles, was der menschliche Körper zu bieten hat: Knochen, Knorpel, Sehnen, Muskelhüllen, Haut, Augenhornhäute, Herzbeutel oder Herzklappen - Gewebe nennt man all das im Fachjargon.
Knochen oder Sehnen, für die sich Tutogen vor allem interessiert, werden aufwendig verarbeitet: So entfettet und reinigt das Unternehmen entnommene Knochen, schneidet, sägt oder fräst sie zurecht, sterilisiert, verpackt und verkauft sie schließlich in über 40 Ländern weltweit.."
So verwenden Ärzte zerkleinerte Hautpartikel dazu, Lippen aufzufüllen und Falten zu glätten.
Laut einer internen Planung vom 17. Juni 2002 (die Datei trägt die Überschrift "Rohgewebebedarf") brauchte Tutogen für das folgende Geschäftsjahr:
2920 Oberschenkelschäfte, 3000 Beckenkämme, 1190 Kniescheibensehnen, 3750 Kniescheiben, 10 200 Muskelhüllen vom Oberschenkel (sogenannte Fascia lata), 50 Schädelknochen, 70 Achillessehnen.
Bestand Rohwarenlager Lager 1" vom März 2000. Demnach lagerten damals in den Hallen bereits 688 Kniescheibensehnen, 1831 Kniescheiben, 1848 Wadenbeine, 2114 Muskelhüllen, 1196 Fußknochen - insgesamt mehr als 20 000 Gewebeteile.
Nach § 15 AMWHV besteht Kennzeichnungspflicht, in der „Gelbe Liste“ ist die Firma aktuell zu finden.
Ich frage Sie, ob durch die "Widerspruchslösung" eine Steigerung dieser "Verarbeitung" in Deutschland erwartet wird, weiterhin ob behandelnde Ärzte verpflichtet sind, den Patienten auf menschliche Medizinprodukte hinzuweisen?
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage.
Das Ziel der Einführung der doppelten Widerspruchslösung ist neben der Förderung der Organspende auch die Förderung der Gewebespende. Mit gespendeten Augenhornhäuten, Amnion, Herzklappen, Blutgefäßen und Knochentransplantaten schenken die Spender Lebensqualität und retten mit Hornhauttransplantaten jedes Jahr tausenden Patienten das Augenlicht – mit Herzklappen und Blutgefäßen manchmal auch ihr Leben. Der würdevolle Umgang mit den Spendern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. § 6 des Transplantationsgesetzes regelt die Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders: Danach müssen die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen unter Achtung der Würde des Organ- oder Gewebespenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden. Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen. Auch in Zukunft haben die zuständigen Stellen über die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den für kranke Menschen möglichen Nutzen einer medizinischen Anwendung von Organen und Geweben einschließlich von aus Geweben hergestellten Arzneimitteln aufzuklären.
Die Möglichkeit die Organ- und Gewebespenden abzulehnen, bleibt bei der Widerspruchslösung jeder Person frei.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol