Frage an Sören Bartol von Franz F. bezüglich Umwelt
wie stehen Sie zum weiteren Ausbau der Windkraft im Wald insbesondere zu den naturzerstörerischen Projektierungen auf den Lahnbergen in Ronhausen und umzu mitten in einem der wichtigsten Vogeldurchzugsgebiete überhaupt
Sehr geehrter Herr F.,
nach dem hessischen Energiegipfel 2011 ist Windenergie auf rund 2% der Landesfläche für den Erfolg der Energiewende in Hessen erforderlich. Das funktioniert nur unter Einschluss von Windenergie-Standorten im Wirtschaftswald, weil zirka 40 % der Landesfläche bewaldet ist, zumeist auf den windhöffigen Kuppen.
Wichtig ist uns, dass der Ausbau der Windkraft im Wirtschaftswald (Forst) in jedem Einzelfall nach Recht und Gesetz überprüft wird. Dafür gelten das Bundeswaldgesetz, das Hessische Waldgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Diese Vorgaben werden in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen überprüft.
In besonders wertvollem, naturnahen Wald, wie man ihn z.B. in Bannwäldern, in FFH-Gebieten mit besonderen Schutzzwecken oder im Nationalpark Kellerwald-Edersee findet, ist Windenergie zu Recht untersagt. Das muss auch so bleiben.
Zu unterscheiden von der Einzelfall-Genehmigung für Windenergieanlagen ist die staatliche bzw. kommunale Planung für Windenergie. Dazu gilt zunächst Folgendes:
Die Hessische Landesregierung (erst schwarz-gelb, dann bestätigt durch schwarz-grün) hat sich im Landesentwicklungsplan von Wirtschaftsminister Rentsch (FDP) dafür entschieden, eine staatliche Schwarz-Weiß-Planung vorzuschreiben (2% der Landesfläche mit Vorrang für Windenergie, der Rest Ausschluss). Dies mussten die Regionalversammlungen umsetzen, was bislang nur Nord- und Mittelhessen getan haben. Für Marburg gilt der Teilregionalplan Energie Mittelhessen (TRPEM). Darin wird das Windenergie-Vorranggebiet, das auch Flächen in Ronhausen und Bortshausen berührt, verbindlich vorgeschrieben. Zu diesem Planverfahren der Regionalversammlung Mittelhessen gab es in 2013 und 2015 eine Offenlegung, auf die nicht nur der RP Gießen, sondern auch die Stadt Marburg öffentlich hingewiesen hat. Hier hätten Einwendungen gegen die Ausweisung von jedem Bürger und jeder Bürgerin geltend gemacht werden können. Da aus Ronhausen und Bortshausen keine Einwände vorgetragen worden sind, hat in der Stadtverordnetenversammlung die breite Mehrheit keine Veranlassung gesehen, dieses Vorranggebiet in Frage zu stellen. Es wurden somit keine Einwände an die Regionalversammlung gemeldet, und 2016 beschlossen, das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Marburg zu bestätigen. Diese Planung ist geltendes Recht, das auf regionaler und städtischer Ebene demokratisch zustande gekommen ist (in der Regionalversammlung nahezu einstimmig von allen Fraktionen beschlossen).
Falls allerdings der von der Gemeinde Breidenbach beklagte TRPEM vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt werden sollte, muss die Planung nochmals durchgeführt werden. Dann setzen wir uns bei der Regionalversammlung für eine Bürgerbeteiligung ein.
Für uns ist dabei wichtig, dass die Energiewende Wertschöpfung in die Region bringen soll. Wer Windenergieanlagen in der Nähe hat, soll auch unmittelbar etwas von ihnen haben. So wird die Energiewende eine Chance für Stadt und Region. Energie aus heimischen Quellen macht unabhängig von teuren und unsicheren Energieimporten. Zunehmend werden kleine und mittelständische Unternehmen, die Stadtwerke, andere städtische Einrichtungen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger selbst zu Energieerzeugern. Die Großkraftwerke der Energiekonzerne treten in den Hintergrund.
Problematisch ist für uns an der geltenden Planung, dass bei den im TRPEM ausgewiesenen Flächen in Marburg die Stadtwerke Marburg außen vor sind. Falls – wie oben angedeutet – eine Neuplanung des TRPEM nötig wird, ist es unser Ziel, unter Beteiligung der Bürger Flächen auszusuchen, die möglichst breit akzeptiert sind, mit dem Naturschutz in Einklang sind und bei denen die lokale Wertschöpfung besonders hoch ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol