Frage an Sören Bartol von Juergen V. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Bartol,
mit den heutigen Pressemitteilungen wird verkündet, dass die Obergrenze für das geplante Baukindergeld begrenzt würde.
Grund hierfür wären die Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
Welche Gründe liegen noch vor?
Letzte Woche haben CDU/CSU/SPD die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung um 15 Prozent angehoben.
Lagen hier keine Mitnahmeeffekte vor?
Wenn Sie Dinge wie das Baukindergeld ankündigen auf die sich Familien eingestellt haben, sollten sie diese auch einhalten.
Die Bundeskanzlerin hat in einem Interview mit dem ZDF im Zuge der Groko-Verhandlungen geäußert, sie würde ihre Versprechen einhalten.
Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen
J.V.
Sehr geehrter Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Nachfragen zum Baukindergeld.
Wie Sie vermutlich wissen, hat sich der Koalitionsausschuss am 26.06.2018 darauf geeinigt keine Wohnflächenobergrenze einzuführen.
Das Baukindergeld orientiert sich also nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern wird unbürokratisch und wie im Koalitionsvertrag vereinbart, flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Die Höhe des Baukindergeldes wird 1.200 Euro je Kind und Jahr betragen, und für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Durch die nun aber beschlossene zeitliche Begrenzung des Baukindergeldes bis Ende 2020, wird der im Koalitionsvertrag vereinbarte Kostenrahmen eingehalten, sodass wir keine Abstriche bei den anderen Programmen machen müssen, was ohne zeitliche Begrenzung zu befürchten war und weshalb die Flächenbegrenzung überhaupt diskutiert wurde. Wir haben diese nicht in die Diskussion eingebracht, weil wir Familien keine größeren Eigenheime gönnen, sondern weil eine finanzielle Begrenzung notwendig war, damit gerade auch denen, die sich ein Eigenheim auch mit dem Baukindergeld nicht leisten können, bei ihrer Suche nach bezahlbaren Wohnungen noch mit anderen Maßnahmen geholfen werden kann. Denn klar ist ja auch, wir können jeden Euro Förderung nur einmal ausgeben.
Ihrem Einwand, dass es sich bei der Änderung des Parteiengesetzes um Mitnahmeeffekte handelt muss ich jedoch widersprechen. Bei der einmaligen Anhebung der Obergrenze für die Parteienzuschüsse, die am 15.06.2018 im Bundestag beschlossen wurde, handelt es sich vielmehr um eine Anpassung an die sich ändernde Kosten in Zeiten der Digitalisierung. Lassen Sie mich dies kurz erläutern: Seit 2013 wird diese absolute Obergrenze für Parteienzuschüsse jährlich gemäß eines vom Statistischen Bundesamt ermittelten und für Parteiausgaben typischen, Preisindexes angepasst. Dieser Index berücksichtigt steigende Kosten in den Bereichen, die der Index abbildet, also im Wesentlichen die Inflation. Nun wurde erstmals seit dem Jahr 2011 die absolute Obergrenze für die Gesamtsumme der staatlichen Mittel, mit denen in einem Jahr alle Parteien unterstützt werden, einmalig von 165 Mio. Euro auf 190 Mio. Euro erhöht. Denn obwohl die Parteien aufgrund von selbsterwirtschaftete Einnahmen eine Summe von mittlerweile ca. 190 Mio. Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung beanspruchen könnten, kommt diese wegen der aktuellen Höhe der absoluten Grenze nicht zum Tragen, sondern wird aktuell um etwa 27 Millionen Euro gekürzt.
Die Erhöhung ist auch notwendig, da die oben genannten Kriterien keine Kosten berücksichtigen, die den Parteien durch erhebliche Veränderungen politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen im Rahmen der ihnen durch Art. 21 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes übertragenen Aufgaben entstehen. Solche Veränderungen haben in den letzten Jahren stattgefunden.
Wir erleben überall die Digitalisierung unserer Welt. Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Big Data, Social Media, usw. sind die Stichworte, die wir alle kennen. Die Meinungsbildung in unserer Demokratie findet zunehmend in einem „digitalen Kontext“ statt. Nicht nur die Wirtschaft und insbesondere die Medien investieren massiv in die Digitalisierung. Vor allem die Feinde der Demokratie nutzen das Internet und die Sozialen Medien massiv für ihre demokratiefeindliche Propaganda, Hetze gegen Andersdenkende und die Verbreitung von Fake News. Gezielte Kampagnen beeinflussen immer mehr im Netz nicht nur die Entwicklung der öffentlichen Meinung, sondern sie beeinflussen in entscheidender Weise mittlerweile auch den Ausgang von Wahlen.
Die einmalige Anhebung der absoluten Obergrenze soll den Parteien die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben und Erfordernisse im Rahmen ihres Verfassungsauftrages ermöglichen. Künftig gilt dann wieder die jährliche Anpassung nach dem Preisindex. Nicht nur die SPD, sondern alle – auch alle im Bundestag vertretenen – Parteien werden jetzt höhere staatliche Zuwendungen erhalten.
Ich hoffe Ihre Frage zum Baukindergeld und zu der Anhebung der Obergrenze für die Parteienzuschüsse wurde somit beantwortet und wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol