Frage an Sören Bartol von Jan V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bartol,
zwar sehen Sie in Ihrer Antwort an Herrn Reddel "Deutschland auf einem guten Weg beim Nichtraucherschutz", trotzdem belegt die Bundesrepublik im EU-Vergleich einen der hintersten Plätze.
Wohin soll dieser "gute Weg" letzten Endes führen?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Vetter
Sehr geehrter Herr Vetter,
Sie schreiben zurecht, dass die Bundesrepublik heute im europäischen Vergleich einen der hintersten Plätze belegt. Damit das nicht so bleibt, haben wir den Antrag zum Nichtraucherschutz initiiert. Das Ziel hierbei ist auch nach den durch verfassungsrechtliche Fragen bedingten Verzögerungen ein umfassendes Rauchverbot.
Meine Position, die sich im o.a. Antrag wiederfindet, sieht eine umfassende, klare und bundesweit einheitliche Regelung auf der Grundlage arbeitschutzrechtlicher Möglichkeiten vor. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen an ihren Arbeitsplätzen ausnahmslos - also auch im Bereich der Gastronomie - vor Passivrauchen geschützt werden. Leider konnten wir uns in diesem Punkt nicht mit unserem Koalitionspartner einigen. Um einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss zu erzielen, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat nun den folgenden Vorschlag vorgelegt:
Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gabäuden, in Krankenhäusern, Bussen und Bahnen, Diskotheken und Restaurants. Gekennzeichnete, baulich getrennte und belüftungstechnisch zuverlässige Raucherräume können eingerichtet werden. Schankwirtschaften und Bierzelte sollen vom Verbot ausgenommen werden.
Wenngleich das den im Gruppenantrag geäußerten Forderungen nicht in allen Punkten Rechnung trägt, so ist es doch ein erster großer Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist vor allem der Ansatz, der den Schutz zur Regel und die Gefährdung zur Ausnahme macht - anders als beim Status Quo und ein deutlicher Fortschritt.
Die Bundesministerien der Justiz und des Inneren sehen die Zuständigkeit hierfür bei den Ländern. Damit es in Punkto Nichtraucherschutz nicht zu einem Flickenteppich an Regelungen kommt, hat die Bundeskanzlerin das Thema im Dezember zur Chefsache erklärt. Gemeinsam mit den Ministerspräsidenten will sie ein möglichst einheitliches Handeln erörtern. Wenn dieses Vorhaben erfolgreich ist, gibt es hier ebenso schnell eine bundeseinheitliche Regelung wie mit einer bundesgesetzlichen Regelung. Falls nicht, unterstütze ich Bemühungen, den Gruppenantrag zum Schutz vor Passivrauchen zu reaktivieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol