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Sören Bartol
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Frage von Steven R. •

Frage an Sören Bartol von Steven R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bartol,

leider ist keine Bundes-Gesetzgebung für den Nichtraucher-schutz zustandegekommen.

Dazu hätte ich drei Fragen:

1. Warum ist nicht schon zu Beginn der Diskussion aufgefallen, dass den Ländern die Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache zusteht?

2. Wäre nicht eine Gesetzgebung in der Art eines Rahmen-gesetzes durch den Bund möglich gewesen?

3. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Errichtung eines wirksamen Nichtraucherschutzes aus?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Reddel

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Sehr geehrter Herr Reddel,

Als Unterzeichner des von Abgeordneten meiner Partei initiierten Antrags "Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern", bin ich für einen umfassenden bundesweit geltenden Nichtraucherschutz. Dass hierbei keine Bundesgesetzgebung zustandegekommen ist, ist bedauerlich. Dennoch sind wir auf einem guten Weg - so weit wie heute waren wir beim Nichtraucherschutz in Deutschland noch nie: Ein Kabinettsbeschluss der letzten Woche bestätigt das Ziel, einen effektiven Nichtraucherschutz zeitnah umzusetzen. Aufgrund der Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen (Bundesgesetzgeber/ Landesgesetzgebung) wird die eingesetzte Arbeitsgruppe nun in Abstimmung mit den Ländern Konzepte zur Umsetzung erarbeiten. Der Zeitplan sieht vor, bis März 2007 die konkrete Ausgestaltung zu eruieren.

Mit der Föderalismusreform wurden die Aufgaben von Bund und Ländern neu geregelt. Im Rahmen seiner bestehenden Kompetenzen ist der Bund verantwortlich für bereichsspezifische Regelungen für einen effektiven Nichtraucherschutz. Dies gilt für seine öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, öffentliche Verkehrsmittel und Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. In die Zuständigkeit der Länder fallen kommunale Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Sportstätten.

Was den Nichtraucherschutz anbelangt, geht die Zuständigkeit insofern nicht eindeutig aus der Gesetzeslage hervor, alsdass hier zwei Bereiche - Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Gastronomie - betroffen sind; ersterer in die Zuständigkeit des Bundes, letzterer aber in die der Länder fällt. Insofern mussten die Kompetenzen hier genau ausgelotet werden. So ärgerlich der Vorgang um den Nichtraucherschutz auch ist, beweist er doch, dass das Justizministerium seiner Aufgabe als Verfassungsministerium nachkommt; es prüft Gesetzentwürfe auf Verfassungskonformität. Das hat es getan. Jetzt steht einer verfassungsgemäßen zügigen Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Deutschland nichts mehr entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol

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