Frage an Sören Bartol von Bastiaan Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 17.4. Leider konnte ich Ihre Position zum neuen Gesetz in dieser nur schemenhaft erkennen. Wie stehen Sie zum Vorschlag von Minister Maas, sämtliche "Metadaten" von Telekommunikation in Deutschland aufzuzeichnen?
Es ist mir geläufig, dass mit diesem Gesetz eine bisher illegale, dennoch aber durchaus übliche behördliche Praxis erlaubt werden soll. Ich möchte wissen, ob Sie dieses Vorhaben unterstützen. Unter dem Schlagwort "Quick Freeze" ist übrigens eine bessere Methode bekannt, das gewünschte zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Zapf,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nach intensiver innerparteilicher Debatte hat sich der SPD-Parteikonvent, ein kleiner Parteitag, am Wochenende für die Unterstützung des Vorschlags der Bundesregierung für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung (VDS) ausgesprochen. Dies entspricht dem Parteitagsbeschluss von 2011, in dem Maßstäbe an ein VDS-Gesetz formuliert wurden, die der vorliegende Entwurf erfüllt. Zusätzlich hat der Konvent entschieden, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Evaluierung der Gesetzespraxis festgelegt werden soll.
Die Speicherung von bestimmten Verkehrsdaten für eine bestimmte Zeit soll es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, bestimmte, besonders schwere Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Die vorgeschlagenen Details zu Speicherung und Abfrage sind meines Erachtens nach geeignet, diese Ziele zu erreichen ohne unverhältnismäßig stark in den Datenschutz einzugreifen.
Im Gegensatz zu dem, was bisher unter dem Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ firmierte, und von Europäischem Gerichtshof sowie Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, hat unser Bundesminister der Justiz Heiko Maas es durch großes Verhandlungsgeschick geschafft, eine gute Balance zu erreichen. CDU und CSU haben sich eine sehr umfassende Speicherung bei leichter Zugänglichkeit der Daten durch die Sicherheitsbehörden gewünscht. Dem hat die SPD einen Riegel vorschieben können.
Mir ist bewusst, dass aus Teilen der SPD und der Bevölkerung deutliche Kritik an den Plänen vorgebracht wurde und ich kann die Bedenken auch zum Teil gut nachvollziehen. Ich werde jedoch in Abwägung der oben dargelegten sehr eingeschränkten Speicherungs- und Abfragemöglichkeiten auf der einen und den angestrebten Gewinnen hinsichtlich Sicherheit und Strafverfolgung auf der anderen Seite dem vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol