Frage an Sören Bartol von Malte F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bartol,
warum müssen wir überhaupt eine Pkw-Maut für Ausländer einführen, die in der derzeitig geplanten Form laut "Verkehrs-Experte Professor Alexander Eisenkopf von der Zeppelin Universität am Bodensee" (siehe 1.) maximal 0,1 Mrd.€ Mehreinnahmen bringen würde, aber die Einnahmen aus der KFZ-Steuer, der LKW-Maut und den Bundeswasserstraßen bringen 13 Mrd.€ (Siehe 2.) ein.
Warum kann man nicht die Einnahmen der Mineralölsteuer in Höhe von 40 Mrd.€ (Siehe 2.) und des Solidaritätszuschlages in Höhe von 14 Mrd.€ (Siehe 2.) und die Ausgaben in Höhe von 40 Mrd.€ (21,8 Mrd.€ Infrastruktur, 7,2 Mrd.€ Regionalisierungsmittel, 9 Mrd.€ Zuweisung an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Lkw-Maut und 2 Mrd.€ Zuweisungen für Investitionen an Länder)(siehe 3.) in einen Infrastrukturfonds überführen, da ab 2019 bestimmte Leistungen der Zuweisungen für Investitionen an Länder (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Siehe 4.)) wegfallen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Fischer
Siehe 1. http://www.wiwo.de/politik/deutschland/verkehrs-experte-warnt-pkw-maut-fuer-auslaender-wuerde-nur-100-millionen-euro-gewinn-bringen/10185528.html
Siehe 2. http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/#/2013/soll/einnahmen/einzelplan.html
Siehe 3. http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/#/2013/soll/ausgaben/einzelplan.html
Siehe 4. http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.07.2014, in der Sie die Pläne von Herrn Dobrindt für eine Pkw-Maut hinterfragen.
Es fällt mir schwer, mich derzeit zu den von Bundesverkehrsminister Dobrindt Anfang Juli 2014 präsentierten Eckpunkten einer Pkw-Maut endgültig zu äußern. Entscheidend sind für mich die konkreten Gesetzentwürfe, die derzeit in der Bundesregierung Schritt für Schritt von Herrn Dobrindt und Herrn Schäuble erarbeitet werden. Ich kann daher derzeit noch nicht abschließend bewerten, wie hoch die Einnahmen aus einer Pkw-Maut sein werden. Die Schätzungen von Herrn Dobrindt liegen derzeit bei rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft stellen die genannte Größenordnung infrage.
Wenn ich Ihren Einwand richtig verstanden habe, verweisen Sie auf die weitreichenden Einnahmen des Bundes im Mobilitätssektor und schlagen vor, diese in einem Fonds zusammenzufassen und dann auf eine Pkw-Maut zu verzichten.
Zunächst möchte ich kurz auf Ihre Zahlen eingehen. Die Einnahmen aus der Energie-, früher Mineralölsteuer, können als Steuer nicht zweckgebunden werden, sondern fließen in den allgemeinen Haushalt. In jedem Jahr kämpfen die Verkehrspolitiker im Bundestag fraktionsübergreifend dafür, dass bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts ein größerer Teil der Einnahmen aus der Energiesteuer in die Verkehrsinvestitionen fließen. Das wird trotz teilweiser Erfolge nie zu hundert Prozent gelingen, da aus den Einnahmen auch Ausgaben z.B. im Sozialbereich finanziert werden, in denen es nicht genügend Steuereinnahmen zur Gegenfinanzierung gibt. Beim Solidaritätszuschlag gibt es die klare Vereinbarung, diese Mittel zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit zu verwenden. Ab dem Jahr 2019 muss entschieden werden, ob der Zuschlag von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern weiter erhoben werden und für einen anderen Zweck verwandt werden sollte oder ob er abgeschafft wird.
In die Verkehrsinfrastruktur investiert der Bund derzeit jährlich rund 10 Mrd. Euro. Darüber hinaus gibt der Bund rd. 7,3 Mrd. Euro an die Länder (sog. Regionalisierungsmittel), die ihnen laut unserer Verfassung zustehen, um in den Regionen den Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Die Höhe der Mittel wird aktuell mit den Ländern neu verhandelt. Außerdem stellen Sie richtig dar, dass der Bund bis 2019 auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Mittel an die Länder u.a. zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich von kommunalen Straßen und im ÖPNV gibt. Nach geltender Rechtslage nach der Föderalismusreform II fällt nach 2019 die rechtliche Grundlage dafür in der Verfassung weg.
Vor diesem Hintergrund sehe ich leidglich die Chance, einen Teil der direkten Investitionsmittel des Bundes für die Verkehrswege in Höhe von 10 Mrd. Euro in einen haushaltsinternen Fonds fließen zu lassen, um im Rahmen einer politischen Selbstbindung diese Mittel überjährig in die Verkehrswege zu investieren. Bei Mitteln, die der Bund direkt an die Länder gibt, hat der Bund keine Chance, sie in einen Fond innerhalb des Bundeshaushalts zu binden. Beim Solidaritätszuschlag und bei den auslaufenden GVFG-Mitteln wird es erst eine politische Diskussion und Entscheidung brauchen, ob diese Mittel zum einen auch in Zukunft vom Steuerzahler erhoben werden und zum anderen dann in die Verkehrsinfrastruktur fließen sollen.
Grundsätzlich stößt die Errichtung von Fonds zur Zweckbindung von Einnahmen aus dem Bundeshaushalt fraktionsübergreifend insbesondere bei Mitgliedern des Haushaltsausschusses noch immer auf große Skepsis, da sie eine Einschränkung ihrer Rechte als Haushälter befürchten. Daher ist hier noch ein umfassender Diskussionsprozess notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol