Frage an Sören Bartol von Michael W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bartol,
wie stehen sie zum Bau von Windkraftanlagen in schützenswerten Landschaften?
Die Gemeinde Breidenbach denkt darüber nach, im Bereich "Schwarzenberg" eine oder mehrere Windkraftanlagen errichten zu lassen. Dies hätte fatale Folgen für das Landschaftsbild, aber auch die Tierwelt würde massiv gestört werden und Teile des Waldes müssten weichen.
Die bergige und bewaldete Landschaft des westlichen Landkreis Marburg-Biedenkopf eignet sich nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen. Irrwege dieser Art dürfen nicht zur Ausführung gelangen.
Ich würde mich über eine sehr deutliche und auch auf diesen speziellen Fall bezogene Stellungnahme von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weigel
Sehr geehrter Herr Weigel,
in Ihrer Frage greifen Sie das Problem der Eingriffe in Landschaftsbild und Natur durch den Bau von Windkraftanlagen auf. Diese Thematik ist leider nicht einfach zu behandeln:
Auf der einen Seite wollen wir, und ich zähle mich ausdrücklich dazu, einen Ausbau der regenerativen Energie, damit wir aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen herauskommen und nicht in der Atomtechnologie stecken bleiben. Deshalb ist das Errichten von Windkraftanlagen für mich eine zu unterstützende Angelegenheit, weil wir sonst die Energiewende vielleicht nicht oder nicht so gut schaffen können.
Dies sieht auch der Gesetzgeber so ähnlich, weshalb er eine baurechtliche Bevorzugung solcher Anlagen gewährleistet.
Auf der anderen Seite gibt es neben der zukunftssicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung weitere wichtige Elemente in unserem Lebensumfeld. Dazu gehören u.a. gesunde Lebensbedingungen, der Erhalt der Natur, die Möglichkeit der Arbeitsausübung, die Erhaltung der Qualität unserer Trinkwasserversorgung, das von Ihnen angesprochene Landschaftsbild und eine ganze Reihe weiterer wichtiger Bestandteile. Da diese Aspekte nicht alle gleichzeitig widerspruchsfrei berücksichtigt werden können, muss im Einzelfall eine Abwägung der verschiedenen betroffenen Sachverhalte erfolgen.
In Hessen ist geregelt, dass diese Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen muss. Dazu müssen die Kommunen in konkreten Fällen Flächenutzungspläne bzw. Bebauungspläne erstellen, die sich aber an den übergeordneten Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen. Die Grundsätze für solche Verfahren hat die Regionalversammlung im Regionalplan Mittelhessen festgelegt, dessen Neufassung zurzeit gerade zur Genehmigung in Wiesbaden vorliegt.
Nach meinen Kenntnissen ist die Frage der Berücksichtigung des Landschaftsbildes und des Naturraumes eine von der Regionalplanung zwingend vorgesehene Maßgabe. Das heißt, dass ein gravierender Eingriff in das Landschaftsbild durch Windkraftanlagen, wie er von Ihnen vermutet wird, nicht ohne weiteres genehmigungsfähig ist.
Ich weiß nicht genau, an welcher Stelle der Gemarkung in Breidenbach Windkraftanlagen entstehen sollen. Deshalb kann ich Ihre persönliche Beurteilung nicht mit meiner abgleichen. Ich bin aber sicher, dass ein solches Vorhaben nur dann umgesetzt werden kann, wenn die oben beschriebene Abwägung sachgerecht erfolgt und bei dieser Abwägung die Argumente für die Windkraftanlage überwiegen.
Diese Entscheidung zu treffen ist Aufgabe der örtlich betroffenen Kommune, in Ihrem Fall der Gemeinde Breidenbach. Diese muss sich mit den abzuwägenden Sachverhalten auseinandersetzen. Und nach meiner bisherigen Kenntnis der Organe der Gemeinde Breidenbach besteht für mich kein Zweifel, dass dies in der rechtlich und sachlich angemessenen Form geschieht.
Ich würde Ihnen empfehlen, den Beratungs- und Entscheidungsgang der geplanten Windkraftanlagen in Breidenbach genau zu verfolgen und sich so selber zu überzeugen, dass die Vorschriften zur Abwägung ordnungsgemäß Anwendung finden.
Ihre generelle Einschätzung, dass der westliche Teil des Kreises Marburg - Biedenkopf generell nicht für Windkraftanlagen geeignet ist, kann ich in dieser Form nicht teilen. Ich kann mir durchaus Standorte für Windkraftanlagen in diesem Bereich vorstellen, ohne dass dadurch schützenswerte andere Dinge nachhaltig beeinträchtigt sind. Dies ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB