Frage an Sören Bartol von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bartol , Frau Nahles schrieb mir auf dieser Seiter, ich solle Ihnen meine Fragen stellen - Dann los:,
Das GG garantiert den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Es gibt ein Buch von V. Coleman " Wie Sie Ihren Arzt davon abhalten , Sie umzubringen"
Das Bundeskabinett hat nunmehr die neue Schallschutzverordnung zum Fluglärmschutzgesetz verabschiedet. In dieser Verordnung spiegelt sich nicht der Stand der Technik (VDI 4700) und auch nicht die Empfehlung der WHO wieder.
Eine Studie von Prof. Greiser kommt zu dem Ergebnis, dass ab einem Wert von 40 dB(A) jedes weitere Dezibel das Schlaganfallrisiko um 6,7%, das Risiko für Herzerkrankungen um 4,8% und das Brustkrebsrisiko um 7% erhöht.
Sehr geehrter Herr Bartol, stimmen Sie mit mir überein, dass Gesundheit nicht verhandelbar ist ? Sehen Sie, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger hinter den Interessen der Luftverkehrslobby zurücktreten müssen.? Ist der Stand der Technik kein Maßstab für die BRD ?
Herr Tiefensee spricht immer von ausgeurteilten Entscheidungen bei Flughafenprobelmatiken - hat die Politik das Recht die Existenz und die Gesundheit von Menschen in Frage zu stellen ?
Wie kann man die Politik davon abhalten, einen durch Fluglärm umzubringen ?
Wer ist für die schlechte Verkehrspolitik in diesem Land verantwortlich, dass sich keiner mehr eine Bahnfahrkarte- aber dafür ein Flugticket kaufen kann ? Verstehen Sie diese Preisgestaltung die bei den Kosten für Entschädigung und Lärmschutz spart - als sozialpolitische Maßnahme an ?
Erklärung :
Der Verursacher will für unsere Heimat 4000 € einmalig eine Abfindung zahlen, da unserer Grundstück unbrauchbar beim Betrieb BBI ist. Die Abwarkprämie für ein bißchen Schrott beträgt 2500 €, die Dität eines Abgeordneten dürfte für einen höheren Betrag reichen. Bei den Zuschüssen für Lärmfenster sind wie bei 30 % des Verkehrswertes zugedacht , Betriebskosten Fehlanzeige..
Vielen Dank für über Ihre Antwort von Menschen, die leben wollen
Sehr geehrter Herr Pohland,
man mag das bedauern, aber Politik ist immer ein Kompromiss. Das gilt auch für den vom Bundeskabinett beschlossenen und dem Bundesrat beschlossenen Entwurf einer 2. FlugLSV. Die Regelungen basieren auf den Vorgaben des Bundesgesetzgebers durch das Fluglärmgesetz. Mit der Flugplatz- Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) werden Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen in dem von Fluglärm belasteten Umland der größeren Flugplätze in Deutschland festgesetzt. Ziel der neuen Schallschutzverordnung ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Umland der Flughäfen besser vor Fluglärm zu schützen. Sie schafft für alle Beteiligten Klarheit über den erforderlichen Schallschutz von Gebäuden. Nach den Vorgaben des im Jahr 2007 grundlegend novellierten Fluglärmgesetzes werden von den Ländern neue Lärmschutzbereiche für etwa 50 größere zivile und militärische Flugplätze in Deutschland festgelegt.
Mit der 2. FlugLSV werden entsprechend der Verordnungsermächtigung im Fluglärmgesetz die Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau festgelegt. Die Verordnung unterscheidet 3 Fallkonstellationen, für die jeweils spezifische Anforderungen gelten: Bei der Neuerrichtung von Wohnungen in einem Lärmschutzbereich müssen die Bauwilligen erhöhte Schallschutzanforderungen für das Gebäude einhalten. Daneben regelt die Verordnung auch Art und Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen für die schallschutztechnische Nachrüstung des Wohnungsbestands und von schutzbedürftigen Einrichtungen, wenn diese von einem neuen Lärmschutzbereich erfasst werden. Die Kosten für den baulichen Schallschutz, vor allem für den Einbau von Schallschutzfenstern, sind vom Flugplatzhalter zu tragen. Schließlich wird für die Anerkennung bislang durchgeführter freiwilliger Schallschutzprogramme der Flughäfen eine spezifische Anerkennungsmarge eingeführt. Zusätzlich ist eine Höchstgrenze für die Kostenerstattung bei baulichen Schallschutzmaßnahmen festgesetzt worden.
Wegen des Fluglärms gelten in den Lärmschutzbereichen Baubeschränkungen für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen. Für bereits vorhandene Wohnungen und Einrichtungen besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen. In der neuen Verordnung werden die Schallschutzanforderungen unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau geregelt. Bei der Neuerrichtung von Wohnungen in einem Lärmschutzbereich müssen erhöhte Schallschutzanforderungen für das Gebäude eingehalten werden. Entsprechendes gilt für bestehende schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime oder Schulen. Das Schutzniveau der Verordnung für die Nachrüstung des Wohnungsbestandes entspricht dem Niveau, das auch bei anderen Lärmquellen – etwa beim Neu- und Ausbau von Straße und Schiene – verbindlich ist. Die Schallschutzmaßnahmen führen zu einer Minderung des Fluglärms in der Wohnung und gewährleisten dort angemessene Wohnverhältnisse. Bereits früher durchgeführte freiwillige Schallschutzprogramme der Flughäfen werden anerkannt, es darf sich aber nur ein um 5 Dezibel höherer Innenpegel ergeben. Ein Austausch bereits vorhandener Schallschutzfenster ist hingegen vorgesehen, wenn eine deutliche Verbesserung des baulichen Schallschutzes erforderlich ist. Die technischen Normen, auf die die neue Verordnung verweist, gewährleisten eine reproduzierbare und ermessensfreie Bestimmung des baulichen Schallschutzes. Zugleich wird der Vollzugsaufwand begrenzt. Die neue Verordnung löst die Schallschutzverordnung 1974 und die Schallschutzerstattungsverordnung 1977 ab, die noch auf der alten Fassung des Fluglärmgesetzes basieren. Auch dadurch ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung.
Die Diskussion in den Bundesratsausschüssen hat gezeigt, dass der Beschluss des Bundeskabinetts ein guter Kompromiss ist. Bezüglich möglicher weitergehender Empfehlungen der WHO sollte auf den Beschluss des Gesetzgebers im Rahmen des Fluglärmgesetzes verwiesen werden. Die dortigen Vorgaben sind ausschlaggebend.
Aus Sicht der SPD stellt der vorgelegte Entwurf der 2. FlugLSV einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen der Luftverkehrswirtschaft einerseits und den berechtigten Belangen der von Fluglärm Betroffenen andererseits dar und kommt damit den Vorgaben des Fluglärmgesetzes nach. Die Fassung der Verordnung stellt einen dauerhaft tragfähigen Kompromiss dar, der beiden Belangen gerecht wird. In der Form hat das das federführende Bundesumweltministerium auch gegenüber dem Bundesrat bisher vertreten. Die Bundesregierung hätte sowohl einer Verschärfung als auch einer Abschwächung der Verordnung nicht zugestimmt und entsprechend ihrer Stellungnahme zum Beschluss des Bundesrates abgelehnt. Damit wäre die VO gescheitert und keinem der von Fluglärm betroffenen Bürger/innen geholfen gewesen.
Warum die Bahn Mineralöl-, Strom-, Mehrwertsteuer, und Ökosteuer bezahlen muss und damit gegenüber dem Flugverkehr benachteiligt ist, ist in der Tat nicht ersichtlich. Unser verkehrspolitisches Ziel ist die gerechte Anlastung der Kosten - auch externer Kosten wie Umweltbelastungen - bei den einzelnen Verkehrsträgern. Deswegen gilt es die Begünstigungen des Flugverkehrs abzubauen; d.h. Kerosinsteuer einführen, aber nicht im deutschen Alleingang und die Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU- Emissionshandel ab 2012.
Um den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu stärken, hat der Bund viel getan: für den Aus-, Neubau und Erhalt der Schieneninfrastruktur hat er zwischen 1994 und 2007 rund 52 Milliarden Euro investiert, nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ab 2009 werden es 2,5 Mrd. € jährlich für die Schieneninfrastruktur sein. In den Konjunkturprogrammen sind 2009 und 2010 insgesamt 1.320 Mio. € zusätzlich für Investitionen in Bahnanlagen, für die Modernisierung von Personenbahnhöfen und innovative technische Lösungen vorgesehen.
Wir wollen mehr Verkehr von der Straße und aus der Luft auf die umweltfreundliche Schiene. Um die Attraktivität des Schienenverkehrs weiter zu erhöhen, setzen wir auf ein leistungsfähiges Schienennetz, attraktive, barrierefreie Bahnhöfe, eine gute Vertaktung der unterschiedlichen Angebote und ein kundengerechtes, leicht verständliches Tarifsystem. Auch in den Lärmschutz wird erheblich investiert: die Mittel für das Lärmsanierungsprogramm wurden auf 100 Mio. Euro/ Jahr aufgestockt. Durch die Konjunkturpakete I+II sind weitere 100 Mio € bereitgestellt, um Lärmsanierungsprogramm schneller umzusetzen Darüber hinaus kann an den Güterwagen selbst ein wesentlicher Minderungsbeitrag durch Umrüstung mit Verbundstoffsohlen (LL-Sohlen) geleistet werden, wozu Ende 2007 in der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket abgestimmt worden ist. Ein erheblicher Pluspunkt dieses Vorhabens liegt darin, dass das Lärmproblem an der Wurzel gepackt wird und nicht durch "End-of-Pipe" Ansätze, wie das aufwendige Errichten von Lärmschutzwällen, gelöst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB