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Sören Bartol
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Frage von Frank B. •

Frage an Sören Bartol von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Sören Bartol,

wie ich gelesen habe hat der Parteivorstand der SPD beschlossen, dass sich die SPD nicht gegen Internetsperren und damit für Freiheit im Internet einsetzen wird. Da Sie in meinem Wahlkreis antreten stellen sich mir zwei Fragen, um zu überprüfen ob Sie für mich ein wählbarer Kandidat sind:

1. Werden Sie persönlich bei der Diskussion und Abstimmung im Bundestag anwesend sein?

2. Sollten Sie bei der Abstimmung anwesend sein, werden Sie demokratisches Rückgrat zeigen und gegen die staatliche Zensur des Internets stimmen?

Mit freundlichen Grüßen Frank Beutell

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beutell,

ja, ich war bei der Diskussion in den Fraktionsgremien und bei der Abstimmung im Bundestag anwesend und ich habe dem Kinderpornografiebekämpfungsgesetz zugestimmt. Anders als bei dem erste Entwurf - dem ich nicht zugestimmt hätte - handelt es sich dabei nun ein reines Präventionsgesetz, bei dem keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Es ist ein gesondertes Spezialgesetz und damit nicht Bestandteil des Telemediengesetzes. Das ist insofern wichtig, alsdass alle getroffenen Regelungen ausschließlich für den Tatbestand Kinderpornografie rechtsgültig sind, womit einer Ausweitung auf andere Bereiche ein Riegel vorgeschoben ist. Außerdem wird die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.12.2012 befristet, sodass es nur verlängert wird, falls eine Evaluierung belegt, dass die Maßnahme erfolgreich war. Die Änderungen dieser Punkte waren für mich ausschlaggebend, um dem Entwurf des Kinderpornografiebekämpfungsgesetzes zuzustimmen. Als jahrelanger Internet-User verstehe ich allerdings das in der Diskussion oft angeführte Argument nicht, warum meine Meinungsfreiheit durch eine Sperrung kinderpornografischer Seiten eingeschränkt sein soll. Vergleiche mit China oder dem Iran in diesem Zusammenhang halte ich für absurd. Selbstverständlich würde ich mich als Abgeordneter gegen jeden Versuch wehren, politische Meinungsäußerungen im Internet zu zensieren. Die freie Meinungsäußerung ist und bleibt in Deutschland geschützt, sowohl im Internet wie in den Print- und sonstigen Medien. Die Verbreitung von Kinderpornografie ist aber keine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung, sondern ein Straftatbestand. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Klaus Schmidt.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol

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