1. Was ist Ihre persönliche Haltung und die der SPD? 2. Gibt es eine Initiative, einen Zeitplan für die nächste Legislaturperiode, um die ausstehende Regelung endlich konsequent anzugehen
Sehr geehrter Herr Bartol,
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 (!) festgestellt: „Es gibt ein recht auf Sterben. Und dieses schließt die Freiheit ein, hierfür auch Dritte in Anspruch zu nehmen… Der Wunsch von Menschen, sterben zu wollen, sei als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Und deshalb haben diese Menschen auch ein Anrecht auf Medikamente, die einen schmerzfreien Suizid ermöglichen.“ (SZ 30.7.2021).
Eine gesetzliche Regelung dieser Problematik steht immer noch aus. Jetzt wurde ein Papier der Leopoldina dazu vorgelegt. Insgesamt aber scheint dieser Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, eine gesetzliche Regelung zu treffen, sowohl in den der Fraktionen des Deutschen Bundestages als auch von Seiten der Bundesregierung nicht wirklich angegangen zu werden. Es ist mit Sicherheit eine ausgesprochen schwierige Problematik, die allerdings dringend angegangen werden muss.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Recht – es muss eine politische Antwort auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 bzgl. des assistierten Suizids geben. Ich finde, dass schwerstkranke, leidende Menschen die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Ende ihres Lebens haben sollten. Es ist mir sehr wichtig, dass diese Entscheidung von der betroffenen Person freiwillig getroffen wird. Dabei sollten die Mediziner*innen, die diesen Wunsch erfüllen, rechtlich abgesichert sein.
Dieses Thema ist ein sehr sensibles Thema. Ich finde, dass eine Entscheidung diesbezüglich mit Bedacht und unter Einbezug verschiedener Perspektiven gefällt werden muss. Anfang diesen Jahres gab es innerhalb der Bundestagsfraktionen verschiedenen Initiativen, dieses Thema anzugehen. Diese Legislatur hat das nicht mehr geklappt. Ich bin mir sicher, dass in der neuen Legislatur nach der Bundestagswahl eine Lösung, die dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gerecht wird, gefunden wird. Innerhalb der SPD und auch der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hierzu keine einheitliche Position, da dies eine Gewissensfrage ist.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mir gerne unter soeren.bartol.wk@bundestag.de schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol