
Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist.
Merlin Nadj-Torma
Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist.
(...) Darüber hinaus haben Eheleute und eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen (...)
(...) Unsere Parteitagsbeschlüsse sind allerdings nicht die Arbeitsgrundlage für diese Große Koalition. Unsere Arbeitsgrundlage ist der Koalitionsvertrag, den wir mit der Union ausgehandelt haben. (...)
(...) Ich werde dem Gesetz zustimmen, denn ich finde, das Gesetz schafft weitere spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe, bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und im Sozialen Entschädigungsrecht: Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000 Euro-Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII zurückgegriffen wurde, wird zukünftig in der Hilfe zur Pflege und sogar in der gesamten Sozialhilfe nachvollzogen − mit Ausnahme allerdings von unterhaltsverpflichteten Eltern minderjähriger Leistungsbezieher nach dem Dritten Kapitel SGB XII. (...)
(...) das Bundeskabinett hat am 14. August den Entwurf des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) beschlossen. Wir Abgeordneten haben diesen Entwurf in der letzten Woche in erster Lesung beraten. (...)
(...) Aufklären muss der Arzt den Patienten über jeden medizinischen Eingriff und jede Medikation und sei sie noch so klein. Das Recht, als informierter Patient selber entscheiden zu können, ob die Behandlung gewollt ist und sie auch gegen jeden medizinischen Rat abzulehnen, folgt aus dem grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Da bei muss dem Patienten auch stets die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen zu stellen, die der Arzt wahrheitsgemäß beantworten muss. (...)