Simona Koß
Simona Koß
SPD
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Frage von Nadine E. •

Was sind die aktuellen politischen Vorgehensweisen, um Betroffenen von Post Covid, Post Vac und ME/CFS zu unterstützen? Was wird getan, um nach Behandlungen, Therapien, Medikamenten etc. zu forschen?

Hallo Frau Koß,
warum wird nicht mehr für die Versorgung von PostCovid, PostVac und ME/CFS Betroffenen getan?Wissen Politiker*innen nicht, dass Zeit eine große Rolle beim Verlauf der Erkrankung spielt?Der Zustand von Betroffenen verschlechtert sich zunehmend und die Chance auf Heilung wird geringer.Wir, Betroffene und ihre Angehörigen brauchen Ihre Unterstützung.Sie haben die Macht, die Stimme und die Kraft, die den Betroffenen fehlt.Bitte nutzen Sie diese, so dass hundertausende Menschen nicht ihr Leben lang ans Bett gebunden sind.Es gibt Möglichkeiten: das Medikament BC007, Immundadsorption etc..Bitte sorgen Sie dafür, dass Aufklärungskampagnen starten, so dass die Ärzt*innen Odysee, das ständige Rechtfertigen/ Erklären, der Kampf, um eine Versorgung etc. endet und die Versicherungen unterstützen.Auch die Pflegeversicherung muss greifen.Nicht jede*r hat ein soziales Netzwerk.Ich bin eine verzweifelte Partnerin eines Post Covid Erkrankten und bitte Sie Stellung zu beziehen.

Simona Koß
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau E.,

die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung von Long-COVID-Patientinnen und -Patienten ist ein wichtiges politisches Anliegen. Primäre Ansprechpartnerinnen bzw. -partner für diese Patientinnen und Patienten sind in der Regel Hausärztinnen und Hausärzte. Diese bilden gemeinsam mit niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten gute Netzwerke, die eine interdisziplinäre, ambulante Versorgung sicherstellen können. Für schwere oder komplexe Long-COVID-Fälle stehen interdisziplinäre Spezialambulanzen insbesondere an Hochschulkliniken zur Verfügung, die Aufgaben sowohl in Forschung als auch Versorgung übernehmen. Vorteil dieser Spezialambulanzen ist, dass sie eine strukturierte vernetzte Versorgung anbieten, die Erkenntnisse aus der Forschung systematisch anwenden und ggf. kontrollierte Studien für einen weiteren Erkenntnisgewinn durchführen können. Über die Einrichtung solcher Spezialambulanzen entscheiden allein die entsprechenden Kliniken. Eine Möglichkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), unmittelbaren Einfluss auf die Hochschulkliniken auszuüben, entsprechende Spezialambulanzen einzurichten, besteht nicht. Auf der Internetseite https://www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de/app/suche können über eine Suchfunktion Krankenhäuser mit einem Versorgungsangebot zu Long-COVID / Post-COVID gefunden werden. Dies ermöglicht Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen sowie Ärztinnen und Ärzten, sich gezielt über Versorgungsangebote zu Long-COVID / Post-COVID zu informieren. Informationen und Unterstützungsangebote zu Long-COVID für Betroffene und Angehörige finden sich auch auf dem Informationsportal https://www.longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen (ambulanten) Versorgung sind im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Ländern zuständig, die als Körperschaften des Rechts der jeweiligen Landesaufsicht unterliegen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst insbesondere die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Hierzu haben die KVen auch Terminservicestellen zu betreiben, die täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein müssen. Die Terminservicestellen sollen einen Behandlungstermin bei einer Ärztin bzw. einem Arzt in zumutbarer Entfernung vermitteln. Die Wartezeit auf den Behandlungstermin darf vier Wochen nicht überschreiten.

Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geht diese sowohl nach quantitativer als auch qualitativer Betrachtung derzeit davon aus, dass die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-COVID im gestuften ambulanten Versorgungssystem sichergestellt werden kann. Patientinnen und Patienten, die in Praxen vorstellig und als Long-COVID-Patientinnen und -Patienten erkannt werden, können dem Stand der S1-Leitlinie entsprechend ambulant versorgt werden.

Für den Fall, dass es aufgrund einer steigenden Anzahl von Erkrankungen zusätzlicher ambulanter Behandlungskapazitäten bedarf, wäre es aufgrund des erwähnten Sicherstellungsauftrages insbesondere Aufgabe der jeweiligen KV, zusätzliche Versorgungsangebote zu schaffen. Gleiches gilt, wenn sich zeigt, dass es eines zusätzlichen besonderen Versorgungsangebotes speziell für Kinder und Jugendliche bedarf.

Für die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und gut erreichbaren stationären Versorgung sind die Länder zuständig. Der Bund hat hier keine für die Länder verbindliche Regelungskompetenz.

Die Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 vom 15. Mai 2022 betont die zukünftig anstehenden Herausforderungen und Belastungen der Gesellschaft sowie des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems durch Long/Post-COVID. Dringend notwendige Maßnahmen wie beispielsweise die Etablierung flächendeckender, intersektoraler und interdisziplinärer Versorgungsstrukturen für Betroffene aller Altersgruppen werden empfohlen. Ebenso wird die Ausweitung und Koordination der Forschung als wesentlich angesehen. Die Empfehlungen werden in dem Arbeitsstab gemeinsam mit relevanten Akteurinnen und Akteuren sowie ressortübergreifend diskutiert und Wege für die Umsetzung erarbeitet.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches für die Forschungsförderung zuständig ist, fördert zudem viele Forschungsvorhaben mit Schwerpunkt Long Covid. Die Forschungsergebnisse werden nach und nach auch in die Versorgung kommen. Ich bitte Sie diesbezüglich aber um Geduld.

Der "Long-COVID-Coach" der AOK steht ebenfalls zur freien Verfügung gestartet. Er unterstützt Menschen, die nach einer akuten Corona-Infektion von Long-COVID oder Post-COVID betroffen sind, bei der Bewältigung der Erkrankung. Das Angebot steht Betroffenen und deren Angehörigen kostenfrei zur Verfügung und wurde in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Rehaklinik Heidelberg-Königstuhl entwickelt. Sie finden das Angebot hier: https://www.aok.de/pk/long-covid/

Mit besten Grüßen

Simona Koß, MdB 

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