
(...) Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen können von der Pflegeversicherung übernommen werden, auch wenn lediglich der Pflegebedürftige versichert ist. Wenn die pflegende Person bereits Altersrente oder eine vergleichbare Versorgungsleistung erhält, zahlt die Pflegeversicherung keine Rentenversicherungsbeiträge. (...)