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Frage von Bärbel M. •

Frage an Silvia Schmidt von Bärbel M. bezüglich Familie

ich habe der Bundesrepublik fast 1 Millonen Heimkosten für meine 28 jährige Tochter -100 Prozent behindert -gespart und bekomme nur 470 Euro Rente. Ich bin mit 60 in Rente gegangen und habe 18 Prozent Abzüge. Ich habe bevor die Pflegeversicherung in die Rentenkasse eingezahlt hat ,selbst monatlich in meine Rentenkasse eingezahlt . Ist das gerecht. Meine Tochter lebt aber immer noch bei mir.Außerdem habe ich gelesen , das die Pflegeversicherung bis 65 Jahre in die Rentenversicherung hätte einzahlen müssen . Ist das richtig? Bärbel Merk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Merk,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Pflegeversicherung. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage zu Rentenbeiträgen, die durch die Pflegekasse getragen werden, beantworten.

Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen können von der Pflegeversicherung übernommen werden, auch wenn lediglich der Pflegebedürftige versichert ist. Wenn die pflegende Person bereits Altersrente oder eine vergleichbare Versorgungsleistung erhält, zahlt die Pflegeversicherung keine Rentenversicherungsbeiträge. Somit war die Pflegekasse nicht in der Pflicht, Ihre Beiträge bis zum 65. Lebensjahr zu zahlen.

Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung ist von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen und dem wöchentlichen Zeitaufwand abhängig (§ 166 Abs. 2, SGB VI). Die Pflegeversicherung trägt die Rentenbeiträge, die Pflegeperson zahlt nichts. Die Beiträge gelten bei der Rentenversicherung als Pflichtbeiträge, durch die Rentenansprüche erworben oder aufgebessert werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Schmidt, MdB