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Silvia Schmidt
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Frage von Martin K. •

Frage an Silvia Schmidt von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schmidt,

in Ihrer Antwort vom 19.3.2008 an Herrn Ehrholdt begründen Sie die Diätenerhöhung von 2008/09 damit, daß die Gehälter der Abgeordneten der Besoldungsgruppe der Bundesrichter (R6) und der kommunalen Wahlbeamten einer mittelgroßen Stadt B6) angepasst wurden.

Verstehe ich das so richtig, daß Sie dann auch analog dazu Ihre steuerfreie Kostenpauschale von Euro 3.782,00/Monat streichen
werden und auch Ihre Pensionen auf den Stand der Bundesrichter und Wahlbeamten kürzen wollen ?

Mit freundlichem Gruß
Martin Kahler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kahler,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Diätenerhöhung.

Zunächst muss Ihrem Vorschlag entgegengehalten werden, dass die steuerfreie Kostenpauschale zur Finanzierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat genutzt wird. Dazu gehören mein Berliner Abgeordnetenbüro sowie meine drei Wahlkreisbüros, in denen ich regelmäßig Bürgersprechstunden abhalte und meine Arbeit vor Ort organisiere. Dazu gehören auch Dienstreisen meiner Mitarbeiter und meine kleine Wohnung in Berlin. Ich denke nicht, dass dieses Geld von einem Landrat oder Richter ebenso benötigt wird, deshalb ist dieser Vergleich hinfällig. Meine Erfahrung bisher: ich muss eigenes Geld zuschießen, um die umfangreichen Aufgaben in einem so großen Wahlkreis zu bewältigen. Die Kostenpauschale reicht bei weitem nicht aus!

Die Pensionen von Abgeordneten sind zur Absicherung der Versorgungslücke, die durch die Tätigkeit im Parlament entsteht. Ich sehe nicht, warum ein Abgeordneter weniger Anspruch auf eine Altersabsicherung haben soll als alle anderen arbeitenden Menschen auch. Die Vollversorgung ist ja nun abgeschafft und einer flexiblen Regelung gewichen. Nun haben Abgeordnete erst nach über 20 Jahren Anspruch auf 2/3 ihrer Entschädigung als Alterspension. Bis dahin besteht nur ein Anspruch auf 2,5% pro Jahr er Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Ich bin davon überzeugt, dass der Kritik an überhöhten Pensionen damit Rechnung getragen wurde und eine gerechtere und transparentere Altersversorgung erreicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Schmidt, MdB