Frage an Silke Gebel von Manuela P. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Abgeordnete,
Ihre Kollegen in Bayern beschäftigen Familienmitglieder z.B. Ehefrauen, Verlobte, Schwestern, Kinder und Neffen. Beschäftigen Sie in Ihren Büros / zahlen Sie Geld aus Steuermitteln an Verwandte oder Ehepartner?
Mit freundlichem Gruß, M. Peters
Sehr geehrte Frau Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.
Die Kosten für persönliche MitarbeiterInnen werden nach §7 Absatz 2 Satz 2 LAbgG Berlin ( http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fBlnLAbgG%2fcont%2fBlnLAbgG.P7.htm ) gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 580 Euro (ArbeitnehmerInnen-Brutto) zzgl. Arbeitgeberbeiträge gezahlt. Diesen Betrag nehme ich derzeit voll in Anspruch. Mit diesen Geldern, die mir als Abgeordnete zur Verfügung stehen, beschäftige ich einen Mitarbeiter, der weder verwandt, noch verschwägert noch verpartnert mit mir ist.
Mit freundlichem Gruß
Silke Gebel