Ja, für mich ist es an der Zeit, dass der Bundestag beschließt, dass Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Dennoch zeigt die Erfahrung, dass weder eine reine Personenobergrenze noch ein Lärmverbot dafür sorgen, dass sich genug Menschen der Natur gegenüber so verhalten, dass wir sie nachhaltig und langfristig schützen können.
Laut Koalitionsvertrag sollen „mehr Waldflächen als Naturwald gestaltet werden“. Die Umsetzung liegt beim CDU-geführten Landwirtschaftsministerium.
Das Land baut gerade die Marschbahn aus und elektrifiziert sie, damit wird die Strecke schneller und weniger störanfällig und kann potentiell durch die Zeitersparnis auch mehr Halte anfahren.
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.