Frage an Sigrun Stahlschmidt von Dipl.-Ing. René S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Stahlschmidt,
da ich wie viele andere unverheiratete Väter ohne Sorgerecht (und praktisch ohne durchsetzbares Recht auf Umgang) und ungewollt getrennt von meiner 3-jährigen Tochter lebe, würde ich gern wissen welche Schritte gegen diesen, verglichen mit anderen europäischen Ländern, Rechtsmangel unternommen werden können. Gerade im Hinblick darauf, dass der zunehmenden Zahl von überforderten Alleinerziehenden Müttern entgegengewirkt wird und viel wichtiger den betroffenen Trennungskindern ihr Recht auf beide Elternteile eingeräumt werden kann, sofern nicht trifftige Gründe dagegen sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
René Simon
Sehr geehrter Herr Simon,
Mit der Kindschaftsreform wurden bereits wesentliche Neuregelung zur Gleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern getroffen. Um Ihr Ihnen zustehendes Recht auf Umgang durchsetzen zu können, sollten Sie sich in einem zu führenden gerichtlichen Verfahren zunächst auf den § 1684(1)BGB berufen. Der beinhaltet das Sie nicht nur ein durchsetzbares Recht, sondern sogar die Pflicht zum Umgang mit Ihrem Kind haben. Eine Entscheidung kann dann in jedem Fall z.B. mit der Auferlegung eines erheblichen Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Ich weiß das sich dies in der Praxis oft als sehr schwierig gestaltet. Deshalb bedarf es meines Erachtens weitergehende, juristisch klare Regelungen, das beide Elternteile an der Entwicklung ihrer Kinder mitwirken können. Dafür werde ich mich, als Juristin konsequent einsetzen.