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Sigrid Hupach
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Frage von Beatrice W. •

Frage an Sigrid Hupach von Beatrice W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hupach,

wie denken Sie über den Beitragsservice von ARD und ZDF? Ich habe heute ein Schreiben zum "neuen Rundfunkbeitrag" bekommen und bin einfach nur entsetzt, an was für einer Selbstüberschätzung und Arroganz dieses Unternehmen leidet. In dem Brief steht zum Beispiel das mir diese Sender ein hochwertiges, unabhängiges Programm bieten. Ich möchte nicht unverschämt werden, aber das entspricht absolut nicht meiner Erfahrung und somit auch nicht meiner Meinung. Der Gesetzgeber habe diese Gebühr zeitgemäß gestaltet. Meine Frage an Sie ist nun, wer genau sind diese Gesetzgeber die dieses so zeitgemäß gestaltet haben? Ich möchte mich persönlich an diese zeitgemäßen Menschen wenden, um zu erfahren welche Haushaltsabgabe als Nächstes auf uns zukommt. Und was ist eigentlich mit dem europäischen Beihilferecht (Art. 87 bzw. ex Art. 92 EG-Vertrag)? Sie merken sicher wie verärgert ich über diese Zwangsabgabe bin. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine plausible Antwort und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß

B. Winter

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Winter,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 20.01.2014. Sie thematisieren in ihrem Schreiben den "neuen Rundfunkbeitrag" und kritisieren die Qualität der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender. Vor allem aber möchten Sie wissen, wer der verantwortliche Gesetzgeber für diese "Haushaltsabgabe" ist.

Die am 01. Januar 2013 in Kraft getretene geräteunabhängige Rundfunkgebührenmodell -- kurz "Haushaltsabgabe" - basiert auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser Rundfunkstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern, unterzeichnet wird er von den Ministerpräsidenten der Länder.

Die Linke hat die Einführung der "Haushaltsabgabe" von Anfang an als sozial ungerecht kritisiert. Wir sind der Überzeugung, dass die Rundfunkgebühr nur zahlen soll, wer auch den Rundfunk nutzt. Die Grundgebühr für Radios und neuartige Empfangsgeräte sollte aus unserer Sicht erhalten bleiben. Die Rundfunknutzung über Handys und PCs sollte wie bei einem Online-Zeitungsabo mit einer zugeteilten PIN-Nummer freigeschaltet werden. Zudem setzen wir uns für eine Ausweitung der sozialen Befreiungstatbestände ein. Auch von Hartz-IV Betroffene mit Zuverdienst und Personen mit Niedrigeinkommen oder Niedrigrenten müssen einen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten.

Aktuell ist die Haushaltsabgabe wieder in der öffentlichen Debatte, da die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Dezember 2013 errechnet hatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender von 2013-2016 durch die Reform der Rundfunkgebühr insgesamt 1,15 Milliarden Euro mehr einnehmen werden als geplant. Empfohlen wurde den Rundfunkbeitrag zum 01. Januar 2015 pauschal um 73 Cent abzusenken. Die Ministerpräsidenten werden im März darüber beraten, wie sie mit den Mehreinnahmen verfahren wollen.

An unserer grundsätzlichen Kritik an der Haushaltsabgabe ändert diese neue Debatte nichts. Aus sozialen Gesichtspunkten treten wir vor dem Hintergrund der ermittelten Mehreinnahmen für eine Beitragssenkung ein. Es gäbe aber auch gute Gründe, das erwirtschaftete Geld innerhalb der Sender für eine Qualitätssteigerung der Programme und eine Reduktion der Werbeanteile zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Hupach, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im
Deutschen Bundestag

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