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Antwort von Sigmar Gabriel
SPD
• 30.10.2013

(...) Volksentscheide sind im Grundgesetz zwar enthalten, aber nur für zwei ganz konkrete Fälle: Für die Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 GG, und bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung. Wie wichtig der SPD Volksentscheide sind, hat Ihnen doch mein Kollege schon dargelegt. Ich habe es hier auf Abgeordnetenwatch selbst häufig dargestellt; ausführlich zum Beispiel Herrn Müller auf dessen Frage vom 21.02.2013 sowie Herrn Gude auf dessen Frage vom 25.06.2013. (...)

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