Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank B. •

Frage an Sigmar Gabriel von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,
Ihr Parteikollege und ehemaliger Abgeordneter des Bundestages, Martin Burkert, war so nett mir meine Fragen auf Abgeordnetenwatch ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37519--f378921.html#q378921 ) zu beantworten.
Wie Sie seiner Antwort sicherlich entnehmen können, teilte er mir mit, dass sich die SPD schon lange für Volksentscheide einsetzt.

Da es Volksentscheide auf Bundesebene noch nicht gibt, würde mich folgendes interessieren:
Warum muss das Grundgesetz geändert werden, wenn Volksentscheide (im Grundgesetz nennt sich das Abstimmungen) bereits enthalten sind?
Wäre hier nicht der Gesetzgeber gefragt?
Wie wichtig ist der SPD die direkte Demokratie?
Sollen Volksentscheide fester Bestandteil im Koalitionsvertrag werden? Oder ist das Thema Volksentscheid für die SPD weniger wert als der Mindestlohn oder die Abschaffung von Betreuungsgeld? Wenn JA: Warum ist der Mindestlohn höherwertiger in einer Demokratie, als Volksentscheide? Wenn NEIN: Warum steht dieser Punkt nicht ganz oben bei den Koalitionsverhandlungen?
Werden wir weitere viere Jahre von der Bundesregierung, zu der die SPD als Koalitionspartner gezählt werden muss, hingehalten?
Müssen wir es weiterhin hinnehmen, dass der Deutsche Bundestag das Deutsche Grundgesetz missachtet, indem das Deutsche Grundgesetz nicht umgesetzt wird?
Werden Sie – im Zuge der Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag - alle Parteimitglieder über die Einführung von Volksentscheiden abstimmen lassen? Oder sind Volksentscheide keine Grundlage für Mitgliederbefragungen?
Werden Sie im Bezug auf Volksentscheide Verhandlungen mit Bündnis 90 Die Grünen und der Partei Die Linke anstreben?

Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen. Ich weise Sie aber auch vorsorglich darauf hin, dass Ihre Antwort / Nichtbeantwortung auf den von mir betreuten Webseiten thematisiert werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

gerne will ich Ihre Fragen beantworten.

Volksentscheide sind im Grundgesetz zwar enthalten, aber nur für zwei ganz konkrete Fälle: Für die Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 GG, und bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung. Wie wichtig der SPD Volksentscheide sind, hat Ihnen doch mein Kollege schon dargelegt. Ich habe es hier auf Abgeordnetenwatch selbst häufig dargestellt; ausführlich zum Beispiel Herrn Müller auf dessen Frage vom 21.02.2013 sowie Herrn Gude auf dessen Frage vom 25.06.2013. Dass die Einführung von Volksentscheiden Teil unseres Wahlprogramms war, habe ich Herrn Zinser auf dessen Frage vom 28.09.2013 erläutert. Bitte lesen Sie dort nach.

Grundlage für unsere Verhandlungen mit der Union ist unser Wahlprogramm. Auch das habe ich hier schon mehrfach erläutert.

Beim Mitgliedervotum der SPD, das dann zustande kommt, wenn wir in den Koalitionsverhandlungen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen, werden die Mitglieder über den gesamten Vertrag abstimmen. Ich empfehle Ihnen den Artikel über die Pressekonferenz unseres Generalsekretärin Andra Nahles zum Verfahren: http://www.spd.de/aktuelles/110782/20131021_pk_nahles.html

Sicher ist: Ich werde den Mitgliedern meiner Partei keinen Koalitionsvertrag zur Zustimmung empfehlen, der nicht eine klare sozialdemokratische Handschrift trägt!

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel