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Siemtje Möller
SPD
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Frage von David H. •

Weshalb werden im FluthilfeMedErl 2022 andere Formen der Zusammenarbeit bei den Angehörigen der Bundeswehr ausgeklammert?

Sehr geehrte Frau Möller,
gemäß § 3 Abs. 1, 2. Strichaufzählung des Gemeinsamen Erlasses der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" (vgl. auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/fluthilfemederl_2022/BJNR149500022.html) wird die Auszeichnung für Angehörige der Bundeswehr mit der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" relativ eingegrenzt. Soldatinnen und Soldaten, die ehrenamtlich unterstützt haben, können demnach nur ausgezeichnet werden, wenn sie u.a. als Dritte in Form einer institutionellen Zusammenarbeit (d.h. als innerhalb der Strukturen der Bundeswehr handelnder) gewirkt haben.

Andere Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit den unmittelbar betroffenen Opfern oder auch mit den anderen Behörden, werden komplett ausgeschlossen. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Wollen Sie dieses Thema angehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verleihung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“, die ich gerne beantworten möchte. 

Die Flutkatastrophe im Jahr 2021 war ein verheerendes und einschneidendes Ereignis, das leider vielen Menschen das Leben gekostet hat. Umso dankbarer bin ich den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die vor Ort Unglaubliches geleistet und noch Schlimmeres verhindert haben. Als Zeichen der besonderen Anerkennung für ihre Leistung kann Angehörigen des THW, der Bundespolizei, der Bundeswehr und weiteren Institutionen deshalb die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ verliehen werden. 

Der von Ihnen angesprochene Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille Fluthilfe beinhaltet, dass auch Angehörige der Bundeswehr diese Auszeichnung erhalten können. Vorschlagsberechtigt sind bei Soldatinnen und Soldaten die nächsten Disziplinarvorgesetzten, bei zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vergleichbaren Vorgesetzten. Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern oder Sachsen verliehen. Ausdrücklich betonen möchte ich dabei, dass in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen möglich sind und in Zweifelsfällen wohlwollend verfahren werden soll.

Damit lässt der Erlass genügend Raum zu, dass Angehörige der Bundeswehr, die die eben genannten Kriterien erfüllen, für die Verleihung der Einsatzmedaille von ihren Disziplinarvorgesetzten vorgeschlagen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Siemtje Möller

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