Sehr geehrte Frau Möller, meine Frage bezieht sich auf den "Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG" - ist dieser Ihrer Meinung nach verfassungskonform?
Sehr geehrte Frau Möller,
die Besoldung der Beamten und Soldaten ist nach den Urteilen des BVerG verfassungswidrig. Dies hat auch der Dienstherr Bund verstanden und versucht mit dem o. g. Entwurf eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Mit Abschaffung von bestimmten "Feldern" in der Besoldungstabelle und einem AEZ soll jeder Beamte/Soldat verfassungskonform besoldet werden. Man brauch gar nicht tief in den Entwurf schauen, da bemerkt man, dass dieser Entwurf in keinster weise verfassungskonform sein kann. Das Abstandsgebot, die Wertigkeit der Ämter und weitere Grundsätze des Beamtentums werden missachtet. Was können Sie dazu sagen und wie soll so der öffentliche Dienst in den Zeiten der Krisen gestärkt werden bzw. der Arbeitgeber Bund attraktiver gemacht werden?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundesinnenministerium arbeitet bereits seit geraumer Zeit an dem von Ihnen angesprochenen Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG). Dieses Vorhaben ist äußerst komplex und umfangreich, da es auf präzisen und gut begründeten Abwägungen basiert, bei denen auch die Entwicklungen in den Bundesländern berücksichtigt werden müssen. Zudem fließen wichtige Faktoren wie die Übertragung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft im vergangenen Jahr und die Neuberechnung des Lohnabstandsgebots im Zuge der Einführung des Bürgergeldes in den Entwurf mit ein.
Den vorgelegten Gesetzentwurf werden wir im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
Für meine Kolleg*innen der SPD-Bundestagsfraktion und mich ist es selbstverständlich, dass ein starker und attraktiver Öffentlicher Dienst eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Staat ist. Hierzu gehört für uns insbesondere eine angemessene und wettbewerbsfähige Vergütung. Es ist uns daher trotz der schwierigen Haushaltsverhandlungen gelungen, zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro für die Umsetzung des BBVAngG fest einzuplanen.
Wir werden uns auch in den anstehenden Beratungen dafür einsetzen, den Öffentlichen Dienst weiter zu stärken, und hoffen, bald zu einer tragfähigen Einigung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller