Frage an Siemtje Möller von Herbert B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Möller,
die Homöopathie ist mittlerweile aufgrund internationaler Studienergebnisse als zweifelhafte und teilweise gesundheitsgefährdende Therapieform im Gesundheitswesen entlarvt. Viele Länder haben daraufhin reagiert und ziehen die massiven staatlichen Gelder für diese bedenkliche Gesundheitsindustrie zugunsten der klassischen Medizin zurück. Wie stehen Sie zu diesem Thema unter dem Gesichtspunkt, dass viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wie zum Beispiel für Zahnersatz, Sehhilfen oder Kuren in den letzten 3 Jahrzehnten zugunsten der homöopathischen Ersatzleitungen gestrichen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
Sehr geehrter Herr B.
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Auch in Deutschland wird die Diskussion um die freiwillige Übernahme von Kosten für homöopathische Arzneimittel durch die Krankenkassen heiß geführt. Wie Sie bereits anführen, geht es in der Diskussion vor allem um das Fehlen ausreichender wissenschaftlicher Belege für die medizinische Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel. Wichtig ist dabei in diesem Zusammenhang, Naturheilkunde und Homöopathie nicht gleichzusetzen. Naturheilkundliche Verfahren, für die es einen Nutzennachweis gibt, finden sich zu Recht dort, wo sie sinnvoll und notwendig sind, auch im Pflichtleistungskatalog der GKV. Auf Grund der fehlenden Wirksamkeitsnachweise für homöopathische Arzneimittel wird dies sowohl von mir als auch von der SPD-Fraktion teilweise kritisch gesehen, dass Krankenkassen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler diese Mittel finanzieren und Kassen das vor allem als Marketinginstrument nutzen.
Das Krankenkassenleistungen wie zum Beispiel Sehhilfen, Kuren oder der Zahnersatz zugunsten homöopathischer Ersatzleistungen gestrichen wurden, ist nicht ganz korrekt. Seehilfen werden nach wie vor von den Krankenkassen getragen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel einer starken Einschränkung der Sehkraft. Ebenfalls gibt es auch Zuzahlungen zum Zahnersatz, jedoch wurde diese ein wenig verändert, indem dieser nun nach dem Befund eigestuft wird. Das bedeutet, dass PatientInnen bei zahnärztlichen Leistungen durch die Krankenkasse Zuzahlungen erhalten, diese jedoch meist durch persönliche Präferenzen selbst noch etwas aufwerten oder weiter Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Diese müssen dann natürlich durch die PatientInnen selbst getragen werden.
Mit freundlichem Gruß
Siemtje Möller