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CSU
• 26.09.2008

(...) Durch die Einführung von Studienbeiträgen haben die Hochschulen haben die Chance, die Studienbedingungen so zu verbessern, wie es den konkreten Bedürfnissen an der jeweiligen Hochschule entspricht. Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Hochschulen diesen Gestaltungsspielraum sinnvoll und effektiv genutzt haben. (...)

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CSU
• 24.09.2008

(...) Diese angemessene Beteiligung der Studierenden war ein besonderes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags. Seit der Einführung der Studienbeiträge ist auf diese Weise ein neuer konstruktiver Dialog zwischen Studierenden und Hochschulleitung über die Qualität der Ausbildung entstanden. Völlig zu Recht setzen sich die Studierenden für das ein, was ihnen wichtig ist. (...)

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CSU
• 25.09.2008

(...) Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen. Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. (...)

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CSU
• 24.09.2008

(...) für die Gruppenbildung im Fach Werken/Textilarbeit und hauswirtschaftlich-sozialer Bereich gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Die Einteilung der Gruppen orientiert sich an der Situation der Fachräume (Arbeitsplätze in Schulküchen, Werkräumen) und an der Gesamtsituation der vorhandenen Fachlehrerstunden, die zur Gruppenbildung zur Verfügung stehen. (...)

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CSU
• 24.09.2008

(...) Über die Gründe des Bundesgesetzgebers, das bisher bei Bundestags- und Europawahlen angewandte Verfahren nach Niemeyer durch das neue "Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Lague/Schepers" für die Wahlen ab 2009 zu ersetzen lässt sich folgendes sagen: Ziel der Gesetzesänderung ist insbesondere die Vermeidung von Ungereimtheiten, die in Einzelfällen unter besonderen Bedingungen auftreten können. Allerdings hat das neue Berechnungsverfahren in der Praxis nur sehr geringe Bedeutung. Eine Übernahme in das bayerische Landeswahlrecht ist deshalb auch nicht beabsichtigt. (...)

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