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Siegfried Schneider
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Frage von Kristina T. •

Frage an Siegfried Schneider von Kristina T. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Minister,

meine Frage an sie: wie können Sie die Studiengebühren für sozial halten, wenn etlichen Abiturienten jedes Jahr durch die für viele nicht tragbaren Semestergebühren das Studium verwehrt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Thum

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Thum,

selbstverständlich kann ich verstehen, dass die Zahlung der Studienbeiträge weder bei den Studierenden noch bei den Eltern auf Begeisterung stößt. Eine Abschaffung der Studienbeiträge, wie sie gerade in Hessen beschlossen wurde, ist dennoch in Bayern aus guten Gründen nicht geplant:

Durch die Einführung von Studienbeiträgen haben die Hochschulen haben die Chance, die Studienbedingungen so zu verbessern, wie es den konkreten Bedürfnissen an der jeweiligen Hochschule entspricht. Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Hochschulen diesen Gestaltungsspielraum sinnvoll und effektiv genutzt haben. Die Entscheidungen über konkrete Verbesserungsmaßnahmen aus Studienbeiträgen fallen ganz überwiegend im Konsens mit den Studierenden. Diese angemessene Beteiligung der Studierenden war ein besonderes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags. Seit der Einführung der Studienbeiträge ist auf diese Weise ein neuer konstruktiver Dialog zwischen Studierenden und Hochschulleitung über die Qualität der Ausbildung entstanden. Völlig zu Recht setzen sich die Studierenden für das ein, was ihnen wichtig ist. Dieses lebhafte Ringen um die besten Lösungen ist gerade das, was mit der Einführung der Studienbeiträge bezweckt wurde.

Die Hochschulen nehmen durch die Erhebung der Studienbeiträge etwa 145 Millionen Euro im Jahr zusätzlich ein. Der weitaus größte Teil der Einnahmen wird davon an den einzelnen Fakultäten eingesetzt. Die Administration der Studienbeiträge verursacht nur einen sehr geringen Aufwand, der etwa bei 3 % liegt. Welche einzelnen Maßnahmen die Hochschulen finanzieren, ist ihnen im Rahmen der gesetzlichen Zweckbindung selbst überlassen. Am häufigsten haben sich die Hochschulen für folgende Maßnahmen entschieden:

- zusätzliches Lehrpersonal für eine intensivere Betreuung
- längere Bibliotheksöffnungszeiten
- umfangreichere Studienliteratur
- Erweiterung der Studienberatung
- Verbesserung der IT-Infrastruktur und der Hörsaalausstattung
- Ausbau von Fachsprachkursen
- Verbesserung der Studienbedingungen für Behinderte und Ausbau der Kinderbetreuung.

Für die Hochschulen bieten die Studienbeiträge zusätzliche Mittel, die zu den staatlichen Zuwendungen dazukommen. Die daraus finanzierten Maßnahmen sind also für die Studierenden ein echter Gewinn.

Im Bayerischen Hochschulgesetz sind auch mehrere Regelungen für einen sozialen Ausgleich getroffen worden. Zum einen bestehen verschiedene Befreiungs-möglichkeiten, beispielsweise für Studierende aus kinderreichen Familien, für Studierende mit eigenem Kind unter 10 Jahren oder für allgemeine Härtefälle (etwa wegen Schwerbehinderung). Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Studierende die Studienbeiträge auch über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen finanzieren können. Dieses wird einkommensunabhängig, ohne Bonitätsprüfung, ohne Sicherheiten und unabhängig vom Studienfach gewährt. Es muss erst nach Beendigung des Studiums und einer Karenzphase von bis zu 24 Monaten zurückgezahlt werden. Zurückgezahlt werden muss auch erst und nur dann, wenn ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht wird. Wenn sich der Berufseinstieg schwierig gestalten sollte und zunächst nur ein geringes Einkommen erzielt würde, tragen die Rückzahlungskonditionen des Bayerischen Studienbeitragsdarlehens auch solchen Situationen Rechnung, da während dieser Zeit, in der die Einkommensgrenze nicht erreicht und das Darlehen gestundet wird, in Bayern für den Darlehensnehmer keine Zinsen anfallen. Ein späterer Beginn oder ein Aussetzen der Rückzahlung führt also nicht dazu, dass die Schulden durch auflaufende Zinsen weiter wachsen. Die Zinsen werden vielmehr aus dem sog. Sicherungsfonds beglichen. Für BAföG-Empfänger gibt es eine Verschuldensobergrenze: Die Schulden aus BAföG, die derzeit maximal bis 10.000 ? zurückgezahlt werden müssen, und dem Bayerischen Studienbeitragsdarlehen (einschließlich Zinsen) sind auf insgesamt 15.000 ? gedeckelt. Darüber hinausgehende Schulden aus dem Studienbeitragsdarlehen werden erlassen. Niemand muss deshalb befürchten, vor einem Schuldenberg zu stehen, wenn er die Studienbeiträge über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen finanziert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Siegfried Schneider