
(...) Die Unionsfraktion hat – entgegen Ihrer Auffassung – zwischenzeitlich nicht die Arbeit an dieser Reform eingestellt. Es galt jedoch, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig zu analysieren und zu schauen, welche Konsequenzen sich aus ihr für das laufende Gesetzgebungsverfahren ergeben. (...)