(...) Die Unionsfraktion hat – entgegen Ihrer Auffassung – zwischenzeitlich nicht die Arbeit an dieser Reform eingestellt. Es galt jedoch, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig zu analysieren und zu schauen, welche Konsequenzen sich aus ihr für das laufende Gesetzgebungsverfahren ergeben. (...)
Sehr geehrter Herr Sattler,
(...) Der Entwurf konnte danach noch in wesentlichen Punkten verbessert werden. So erhält künftig jeder politisch Verfolgte, der sechs Monate oder länger inhaftiert war, strafrechtlich rehabilitiert wurde und eine Rente bezieht, eine Opferpension in Höhe von monatlich 250 Euro, und zwar unabhängig von der Höhe seiner Rente oder Pension. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet hier nicht statt. (...)
(...) Insofern konnte der Bundesgerichtshof bei Anwendung des Gesetzes zu keiner anderen Entscheidung kommen, da er an den eindeutigen Willen des Gesetzgebers gebunden war. Die damalige Mehrheit im Deutschen Bundestag wollte, dass § 129a Absatz 5 nur das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung erfasst. Hingegen sollten alle Handlungen, die sich in einem Werben für die Ideologie und die Ziele einer terroristischen Vereinigung erschöpfen, nicht mehr strafbar sein. (...)
(...) In Zeiten, in denen terroristische Anschläge nicht ausgeschlossen werden können, bekommt dabei der Sicherheitsgedanke manchmal die Überhand. (...) Ein Feld, auf dem wir auf der Hut sein müssen, ist die Datenspeicherung. (...)
(...) Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir mit der im März verabschiedeten Rentenreform die gesetzliche Rentenversicherung konsolidieren, rechtzeitig auf die Veränderungen in unserer Gesellschaft reagieren und eine gerechte Verteilung der Lasten schaffen. (...)