Frage an Siegfried Kauder von Andreas R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Siegfried Kauder,
ich würde gern von Ihnen wissen, wann ihre Fraktion sich wieder mit der Reform des Unterhaltsrechts befasst. Laut der Aussage der Bundesjustizministerin und anderen SPD Abgeordneten (z.B. Marianne Schieder), hat Ihre Fraktion noch keine Stellung zum neu vorgelegten Entwurf der Justizministerin, genommen. Ihre Fraktion hatte eine Stellungnahme bis zum Ende der Sommerpause 2007 zugesichert.
Wie sie wissen, gibt es in Deutschland reichlich geschiedene Bürger, die schon sehr lang auf die Reform warten. Leider müssen wir permanent die Blockade oder das Hinauszögern durch ihre Fraktion erleben. Die Reform gibt Unterhaltspflichtigen (in der ursprünglichen Reform) eine Perspektive zur finanziellen Grundsicherung einer neuen Familie. Da ich annehme, das auch ihnen daran liegt, Kinder in „Zweitfamilien“ zu ermöglichen, um unsere Gesellschaft nicht langsam aussterben zu lassen, bitte ich Sie die Reform wieder zu bearbeiten.
Möchte die CDU/CSU Fraktion noch eine Reform des Unterhaltsrechts durchführen?
Wann nimmt Ihre Fraktion wieder die Gespräche mit der SPD darüber auf?
Gibt es einen Zeitplan zur 2. und 3. Lesung im Bundestag?
Wie sieht ihr gegenwärtiges Ziel bzw. ihr aktueller Entwurf aus?
Welche Mitglieder ihrer Fraktion befassen sich noch mit dem Thema (bitte mit Namen)?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rudolph
Sehr geehrter Herr Rudolph,
vielen Dank für Ihre Email vom 20. September 2007, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de geschickt haben. Sie fragen mich darin nach dem weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des Unterhaltsrechts und dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Wie Sie sicherlich in den Medien verfolgt haben, war eigentlich für den 25. Mai 2007 die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag vorgesehen. Aufgrund der am 23. Mai 2007 erfolgten Verkündung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 (1 BvL 9/04), wonach die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche nach § 1570 BGB (Betreuungsunterhalt für den geschiedenen Ehegatten) und § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB (Unterhaltsanspruch für den Elternteil, der ein nichteheliches Kind betreut) gegen Art. 6 Abs. 5 GG verstößt, wurde der Gesetzentwurf von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Unionsfraktion hat – entgegen Ihrer Auffassung – zwischenzeitlich nicht die Arbeit an dieser Reform eingestellt. Es galt jedoch, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig zu analysieren und zu schauen, welche Konsequenzen sich aus ihr für das laufende Gesetzgebungsverfahren ergeben. In der Koalition sind nun noch weitere Abstimmungsgespräche geplant. Einen weiteren Zeitplan kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, ebenso wenig wie das Inkrafttreten des Gesetzes.
Wir sind jedoch bemüht, alsbald eine Einigung herbeizuführen. Wir wissen, dass zahlreiche Betroffene und die Praxis auf den Gesetzgeber warten. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für die Reform des Unterhaltsrechts meine Kollegin Frau Ute Granold MdB die zuständige Berichterstatterin.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder, MdB